Freiwillige Ausreise nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan

Beschreibung

Freiwillige Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und vom Land Baden-Württemberg über ein spezielles Förderprogramm gefördert.

Förderfähig sind Personen, die in den Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg fallen und nicht selbst über die notwendigen Mittel verfügen.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 87

Leonita Kastrati
0721 926-8651
refinanzierung-ausreise@rpk.bwl.de

Förderumfang

Für freiwillige Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen oder Eritrea können folgende Kosten refinanziert werden:

  • Reise- und Transportkosten
  • Reisebeihilfe
  • Starthilfe
  • Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten
  • Dolmetscherkosten

Für freiwillige Ausreisen nach Afghanistan können nur Reise- und Transportkosten refinanziert werden.

Verfahren

Die ausreiseinteressierte Person kann den Antrag bei einer antragübermittelnden Stelle (Rückkehrberatungsstelle) stellen. Diese übermittelt den Antrag an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Hier wird der Antrag geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen bewilligt.

Erst nach Bewilligung kann die Organisation durch die antragübermittelnde Stelle (Flugbuchung, Bargeldauszahlung etc.) erfolgen.

Das Regierungspräsidium erstattet der antragsübermittelnden Stelle auf Nachweis (Formular Verwendungsnachweis, Belege) die verauslagten Aufwendungen gemäß Bewilligung in voller Höhe. Ein Refinanzierungsantrag beim BAMF durch die antragsübermittelnde Stelle ist nicht erforderlich.

Alle weiteren Informationen und notwendigen Formulare können über die Kontakt-E-Mail-Adresse angefordert werden.