Eier direkt aus dem Hühnerstall

Marktüberwachung auf dem Eiermarkt

Die Regierungspräsidien

  • überwachen den Eiermarkt nach den EU-Vermarktungsnormen auf allen Stufen der Vermarktung,
  • gewährleisten durch ihre Arbeit Hygienestandards, Handelserleichterungen sowie Erzeuger- und Herkunftstransparenz und damit den Verbraucherschutz,
  • entscheiden über Anträge auf Zulassung von Eierpackstellen sowie Zuteilung einer Kennnummer,
  • führen Außenprüfungen durch.

Kontakte

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 34

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 34

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 34

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 34

EU-Vermarktungsnormen für Eier

Innerhalb der EU dürfen Eier nur vermarktet werden, wenn sie den EU-weit geltenden Vermarktungsnormen für Eier entsprechen. Die EU-Vermarktungsnormen gelten allerdings nur für rohe Eier in der Schale, die von Hühnern (Gallus Gallus) stammen. Eier von anderen Geflügelarten wie Enten, Gänsen, Puten und Wachteln sowie gekochte Eier fallen nicht unter die Vermarktungsnormen.

Eierpackstellen

Eier müssen für die Vermarktung in Güte- und Gewichtsklassen sortiert werden. Die Sortierung darf nur von Betrieben vorgenommen werden, die marktrechtlich und lebensmittelhygienerechtlich als Eierpackstelle zugelassen worden sind. Für die Zulassung müssen bestimmte Anforderungen an die Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen erfüllt sein. Für die Zulassung als Eierpackstelle wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben.

Eierverpackung am Fließband

Güte- und Gewichtsklassen

Eier werden in die Güteklassen „A“ und „B“ sortiert. Eier der Güteklasse B dürfen nur an die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie geliefert werden. Kriterien für die Einteilung in die Güteklassen sind der Zustand der Schale und der Kutikula, die Höhe der Luftkammer, der Zustand des Eiklars, des Dotters und des Keims sowie der Geruch des Eies.
Eier der Güteklasse A werden außerdem in die Gewichtsklassen „S“ oder „Klein“ (unter 53 g), „M“ oder „Mittel“ (53 g bis unter 63 g), „L“ oder „Groß“ (63 g bis unter 73 g) und „XL“ oder „Sehr groß“ (73 g und mehr) sortiert.

Erzeugercode

Eier der Güteklasse A müssen mit dem sogenannten Erzeugercode gestempelt werden, aus dem die Haltungsform der Legehennen sowie die Herkunft der Eier abgeleitet werden kann. Beispiel:

5 ier auf weißem Untergrund

Ausnahmeregelung für Erzeugerbetriebe bei der Direktvermarktung

Erzeugerbetriebe benötigen keine Zulassung als Eierpackstelle, wenn sie die Eier aus ihrer eigenen Legehennenhaltung ausschließlich wie folgt vermarkten:

  • Abgabe unsortierter Eier direkt an Endverbraucher
  • Abgabe an der Produktionsstätte (Verkauf ab Hof), an der Haustür des Endverbrauchers (Straßenverkauf) und auf örtlichen öffentlichen Märkten (z. B. Wochenmärkte)

Die Abgabe an der Haustür des Endverbrauchers und auf örtlichen öffentlichen Märkten ist nur innerhalb eines Umkreises von maximal 100 km um die Produktionsstätte zulässig. Für die Abgabe auf örtlichen öffentlichen Märkten müssen die Eier außerdem mit dem Erzeugercode gestempelt sein. Bei der Abgabe an der Produktionsstätte oder an der Haustür des Endverbrauchers ist eine Stempelung mit dem Erzeugercode nicht erforderlich.

Eiertest im Wasserglas

Woran erkennt man, ob ein Ei frisch ist?