ein Landwirt kniet auf dem feld und prüft die aufgehende Saat.

Zulassung zur Abschlussprüfung im Beruf Landwirt als Externer nach § 45.2 BBiG

Im Regierungsbezirk Tübingen bieten die Beruflichen Schulen in Münsingen, Ulm und Wangen über zwei Schuljahre hinweg eine qualifizierte Weiterbildung mit dem Profil Nebenerwerbslandwirtschaft an („BfQ-Kurse“). Ziel der Weiterbildung ist es, sachbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Acker und Pflanzenbau, Tierhaltung, Wirtschaftlichkeit und Ökologie zu erlangen. Am Ende des Kurses wird – bei erfolgreichem Besuch – ein Zeugnis erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie von den Berufsschulen.

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen können unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Berufsabschlussprüfung Landwirtin/Landwirt zugelassen werden.

Die folgenden Dokumente geben Auskunft über die Voraussetzungen, unter denen Personen nach § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auch ohne vorrangegangene Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden können.