Pflegende Hände

Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Beschreibung:

Zweck der Zuwendung ist es, die laufenden Personal- und Geschäftskosten teilweise abzudecken, die den Verbänden dadurch entstehen, dass diese im Rahmen des Fürsorgeauftrags des Landes Förderprogramme umsetzen, Beratungsleistungen erbringen, Dienste organisieren.


Wer kann einen Antrag stellen?

Die Spitzenverbände der in der LIGA zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, DPWV, DRK, AWO, Diakonie, Israelitische Religionsgemeinschaft)

 

 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23
Katrin Pfund
0711 904-12301
katrin.pfund@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23
Anna Füner
anna.fuener@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23
Martina Trost
0761 208-4615
martina.trost@rpf.bwl.de

Weitere Informationen

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