Gruppe von Grundschülern, die auf derm Boden im Klassenzimmer sitzen

Privatschulförderung

Was wird gefördert?

Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freie Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs erhalten auf Antrag Zuschüsse des Landes.

 

Zielsetzung:

Erhalt der vielfältigen und innovativen Bildungslandschaft in Baden-Württemberg

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Freien Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen), Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71

N.N.

Stellvertretung

Helmut Fischer
0711 904-17120
helmut.fischer@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Stefanie Fieß
0721 926-4505
stefanie.fiess@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Hermann Rickmers
0761 208-6086
hermann.rickmers@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Heiderose Seeger
07071 757-2163
heiderose.seeger@rpt.bwl.de