Elektrofischerei

Unter Anwendung des elektrischen Stromes (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Fischereibehörde gefischt werden. Mit Impulsstrom darf nur gefischt werden, wenn dies von der Fischereibehörde ausdrücklich zugelassen ist. Die Verwendung von Wechselstrom ist verboten. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden für fischereiliche Hegemaßnahmen, zum Aalfang, zum Fang von Laichfischen und für Untersuchungs- und Lehrzwecke.

Weitere Informationen zur Eektrofischerei finden Sie in der Landesfischereiverordnung (LFischVO)

Elektrofischerei: Informationen des RP Stuttgarts

Elektrofischerei: Informationen des RP Karlsruhe

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei pdf 507 KB
Merkblatt Elektrofischerei pdf 34 KB

Elektrofischerei: Informationen des RP Freiburgs

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei pdf 133 KB
Merkblatt Elektrofischerei pdf 687 KB
Protokollblatt über eine Elektrobefischung pdf 327 KB

Elektrofischerei: Informationen des RP Tübingen

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei pdf 42 KB
Fangblatt für die Elektrofischerei pdf 326 KB
Merkblatt Elektrofischerei pdf 34 KB