Zwei Hühner - ein hellbraunes Huhn in der linken Ecke und ein dunkelbraunes Huhn in der rechten Ecke - mit rotem Text beendet

Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zum ordnungsgemäßem Schlachten von Geflügel

Termin: 23./24.01.2024 - Lehrgang beendet!

Schulungsort:

Am Wetterbach 40, 76228 Karlsruhe (Stadtteil Grünwettersbach)

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz

Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de


Lehrgangsablauf:

1. Tag - Theorietag

Beginn um 08:00 Uhr

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Anatomie
  • Allgemeines und Rechtsgrundlagen
  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung

ca. 12:30 - 13:15 Uhr

Mittagspause

ab 13:15 – ca. 15:00 Uhr

  • Betäubung und Betäubungskontrolle - dies beinhaltet die Betäubungsverfahren Kopfschlag, Bolzenschuss, Elektrobetäubung und Wasserbad (Wasserbad nur Theorie)
  • Einhängen nach der Betäubung
  • Entbluten
  • Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung (Betäubungskontrolle)
  • Wartung und Pflege von Betäubungsgeräten

Anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)

Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die schriftliche Prüfung in Kleingruppen abgenommen.
Bitte halten Sie sich den Abend hierfür bis ca. 19:00 frei!


2. Tag - Praxistag

Beginn ca. 08:00 – ca. 13:30 Uhr

Praktische Prüfung auf dem Pfeilerhof (Pfeilerweg 73, 76228 Karlsruhe)

Ende im Laufe des Vormittags

(Beginn je nach Schlachtzeit)

Wichtig: Bitte eigene Arbeits-/Schutzkleidung und Gummistiefel mitbringen!


Maximale Teilnehmerzahl:

15 Personen

Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache für Lehrgang und Prüfung (schriftlich und mündlich) ist Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.


Achtung: Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden!

Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am zweiten Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere nicht beherrschen, müssen vor dem Kurs also unter sachkundiger Anleitung üben (insbesondere Kopfschlag). Es wird nicht das Betäuben durch Wasserbad geprüft.


Durchführung und Prüfungsvorsitz:

Regierungspräsidium Tübingen, 3STV-Tierschutz, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, 07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de


Kosten pro Teilnehmer:

Komplett: 380,00 Euro ohne MwSt.
incl. Seminargetränke des 1. Tages


Bitte beachten Sie folgendes:

Die Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren. Im Preis sind die Seminargetränke ohne Mittagessen des 1. Tages enthalten.

Der Anspruch auf Zahlung der Schulungs-/Prüfungsgebühr entsteht mit Ihrer rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt. Ein Rücktritt ist nur bis zu 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten vollumfänglich fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Regierungspräsidium Tübingen. Für jede Mahnung werden 3 Euro als Mahngebühr erhoben, die Verzugszinsen berechnen sich nach § 286 ff BGB.


Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungs-/Prüfungsbescheinigung hierüber.
Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 i. V. m. Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009.
Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.


Bitte beachten Sie folgendes:

Wir behalten uns das Recht vor, Lehrgänge wegen zu geringer Teilnehmerzahl gegebenenfalls abzusagen. Über eine Absage werden Sie spätestens 10 Tage vor dem geplanten Lehrgangstermin informiert.