Artenschutz
Meldevordrucke und Informationen
NEU: Fotounterlage für Schildkrötenbescheinigung (PDF, 279 KB)
Merkblatt Neues Recht (PDF, 67 KB)
Anlage 1: Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 BArtSchV ausgenommene Arten (PDF, 34 KB)
Anlage 2: Vögel in Anhang A der EGVO-Nr. 338/97, die nach Art. 62 Nr. 1 EGDVONr. 865/2006 von der Bescheinigungspflicht freigestellt sind (PDF, 20 KB)
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Anlage 3: Züchterbescheinigung -Muster- (PDF, 227 KB)
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Vordruck V5: Bestätigung über die legale Herkunft gezüchteter Tiere (Eigenzuchtnachweis) (PDF, 267 KB)
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Vordruck V7: Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) (PDF, 272 KB)
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Vordruck V8: Bestandsveränderungsanzeige (Zugang) von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) (PDF, 279 KB)
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Vordruck V9: Bestandsveränderungsanzeige (Abgang) von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) (PDF, 268 KB)
Aktuelles
Umsetzung der 14. WA-Konferenz in EU-Recht
Mit Wirkung vom 08.04.2008 wurden Beschlüsse der 14. WA-Konferenz in EU-Recht umgesetzt. Für die Bundesrepublik Deutschland war hierbei von Bedeutung, dass sich bei einigen Arten in Anhang A der EGVO-Nr. 338/97 die Nomenklatur geändert hat.
Papageienvögel:
Gelbkopfamazone oder Doppelgelbkopfamazone: Der frühere wissenschaftliche Name Amazona ochrocephala oratrix wurde nunmehr in Amazona oratrix geändert.
Die früher gesondert aufgeführten Arten Amazona ochrocephala belizensis und Amazona ochrocephala tresmarie werden nunmehr ebenfalls unter dem Oberbegriff Amazona oratrix geführt.
Gelbnacken-Amazone: Der frühere wissenschaftliche Name: Amazona ochrocephala auropalliata wurde nunmehr in Amazona auropalliata geändert.
Die früher gesondert aufgeführten Arten Amazona ochrocephala caribaea und Amazona ochrocephala parvipes werden nunmehr ebenfalls unter dem Oberbegriff Amazona auropalliata geführt.
Reptilien:
Die Strahlenschildkröte (früher Geochelone radiata) hat ihren wissenschaftlichen Namen in Astrochelys radiata geändert.
Die Pantherschildkröte (früher Geochelone pardalis) hat ihren wissenschaftlichen Namen in Stigmochelys pardalis geändert.
Dies bedeutet, dass in den Bescheinigungen und Herkunftsnachweisen für diese Tiere und Ihre Nachzuchten nur noch die neue Nomenklatur verwendet werden darf.
Umsetzung der 13. WA-Konferenz in EU-Recht
Mit Wirkung vom 22.08.2005 wurden Beschlüsse der 13. WA-Konferenz in EU-Recht umgesetzt. Für die Bundesrepublik Deutschland war hierbei von Bedeutung, dass verschiedene Arten in Anhang A der EGVO-Nr. 33/797 hochgestuft wurden.
Papageienvögel:
Cacatua sulphurea (Gelbwangen-Kakadu, früher auch kleiner Gelbhauben-Kakadu) von Anhang B in Anhang A.
Dazu gehören auch die Unterarten Cacatua sulphurea citrinocristata (Orangehauben-Kakadu) und Cacatua sulphurea abbotti (Mittlerer Gelbhauben-Kakadu).
Amazona finschi (Blaukappenamazone) von Anhang B in Anhang A
Reptilien:
Pyxis arachnoides (Spinnen-Schildkröte) von Anhang B in Anhang A
In der Praxis bedeutet dies, dass diese Tiere und ihre Nachzuchten nur noch mit amtlichen EG-Bescheinigungen vermarktet werden dürfen. Für vorhandene Altbestandstiere können bei ordnungsgemäßer Meldung und vorschriftsmäßiger Kennzeichnung EG-Bescheinigungen beantragt werden. Der legale Erwerb der Altbestandstiere muss nachgewiesen sein.
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Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 55
Sylvia Ortiz (vormittags von 08.00 - 11.30 Uhr
Tel.: 0721 926-2622
EMail: Sylvia.Ortiz@rpk.bwl.de
Werner Westermann
Tel.: 0721 926-2647
EMail: Werner.Westermann@rpk.bwl.de
Elke Fank
Tel.: 0721 926-2652
E-Mail: Elke.Fank@rpk.bwl.de
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