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Umsetzung der EU-Öko-Verordnung und des Öko-Landbaugesetzes

 (Vor-Ort-Zuständigkeit für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg)

  • Umsetzung des Öko-Landbau-Gesetzes (ÖLG)
  • Überwachung zugelassener privater Kontrollstellen
  • Entscheidungen über Anträge von Unternehmen im Kontrollverfahren (z.B. Ausnahmen in der Tierhaltung, Verwendung von nicht-ökologischem Saatgut oder Vermehrungsmaterial)
  • Erledigung von Anfragen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
  • Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen bei Verstößen von Unternehmen
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere den nach dem ÖLG zuständigen Behörden der anderen Länder (LÖK)
  • Verwaltung der gemeldeten Daten aller am Kontrollverfahren teilnehmenden Unternehmen und Auskünfte dazu
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Letzte Änderung: 17.02.2010