Umsetzung der EU-Öko-Verordnung und des Öko-Landbaugesetzes
(Vor-Ort-Zuständigkeit für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg)
- Umsetzung des Öko-Landbau-Gesetzes (ÖLG)
- Überwachung zugelassener privater Kontrollstellen
- Entscheidungen über Anträge von Unternehmen im Kontrollverfahren (z.B. Ausnahmen in der Tierhaltung, Verwendung von nicht-ökologischem Saatgut oder Vermehrungsmaterial)
- Erledigung von Anfragen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
- Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen bei Verstößen von Unternehmen
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere den nach dem ÖLG zuständigen Behörden der anderen Länder (LÖK)
- Verwaltung der gemeldeten Daten aller am Kontrollverfahren teilnehmenden Unternehmen und Auskünfte dazu
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