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Referat 46 - Verkehr

Bild Referatsleiterin Eva Schoepf

Referatsleiterin:

Eva Schöpf, Ltd. Regierungsdirektorin
Telefon: 07071 757-3413
E-Mail: eva.schoepf@rpt.bwl.de

Stellvertretung:

Karl-Heinz Maurer, Oberamtsrat
Telefon: 07071 757-3405
E-Mail: karl-heinz.maurer@rpt.bwl.de

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Unsere Aufgaben im Überblick:

Das Verkehrsreferat hat ein breites Aufgabenspektrum und einen großen Kundenkreis: Unsere Kunden sind z.B. Piloten von Motor-, Segel-, Ultraleichtflugzeugen und Hubschraubern sowie Ballonfahrer, Modellflieger, Busunternehmer, Schwertransportunternehmer, ganz normale Fahrzeughalter, Taxifahrer, Gemeinden und die Landratsämter als Straßenverkehrsbehörden und Straßenverkehrszulassungsbehörden.
Wir verteilen Genehmigungen und Erlaubnisse, Lizenzen, staatliche Zuschüsse und Ausgleichszahlungen und gelegentlich auch mal Untersagungen und Bußgeldbescheide.

Im Bereich  Luftverkehr genehmigen wir z.B. Flugplätze, erteilen Luftfahrerscheine für Privatpiloten und Aufstiegserlaubnisse für Ballonfahrer und Modellflieger.

Busunternehmen, die in Verkehrsverbünden oder grenzüberschreitend fahren, erhalten von uns ihre Linienverkehrsgenehmigungen und Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und schwerbehinderten Personen.

Ausnahmen von den Regeln der Straßenverkehrszulassungsordnung vor allem für Schwertransporte werden hier geprüft und wenn möglich erteilt.

Die Landratsämter erhalten von uns Rechtsberatung bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen und hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung. Außerdem entscheiden wir über Widersprüche z.B. gegen Kfz-Stilllegungen und Fahrtenbuchanordnungen und die Ablehnung von Parkberechtigungen.

Zur Förderung des  Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) gibt es von uns Zuschüsse vor allem zu Busbahnhöfen, Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen, Beschleunigungsmaßnahmen und zu Betriebsleitsystemen für die Anschlusssicherung zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und für die Fahrgastinformation.

Für die Autobahnen im Regierungsbezirk ordnen wir verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen und Wegweiser an und erteilen Genehmigungen für die Landesgrenze überschreitende Veranstaltungen auf Straßen, wenn sie im Regierungsbezirk beginnt, und Ausnahmen von bestimmten Regeln, die auf Autobahnen gelten. Außerdem benötigen die Landkreise und Großen Kreisstädte als untere Verkehrsbehörden für bestimmte Maßnahmen unsere Zustimmung und wir entscheiden über Widersprüche gegen Entscheidungen der unteren Verkehrsbehörden.

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Logo Referat 46 - Verkehr

Dienstgebäude:

Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen

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Letzte Änderung: 06.09.2012