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Referat 46 - Verkehr
Unsere Aufgaben im Überblick:
Öffentlicher Personennahverkehr
Im Fachgebiet "Öffentlicher Personen-Nahverkehr" (ÖPNV) werden Einzelvorhaben gefördert, z. B. zentrale Omnibusbahnhöfe, P+R - Anlagen und Omnibusbetriebshöfe und Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr sowie Erstattungen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter gewährt. Darüber hinaus erteilen wir Linienverkehrsgenehmigungen bei kreisüberschreitenden Verkehrsverbünden und im internationalen Straßenpersonenverkehr.
Luftverkehr
Das Verkehrsreferat ist Luftfahrtbehörde für den Regierungsbezirk und hat damit z.B. die Aufsicht über die hiesigen Flugplätze.
- Güterkraftverkehr
Das Güterkraftverkehrsrecht wurde im Jahre 1998 grundsätzlich geändert, so dass das Regierungspräsidium keine Genehmigungszuständigkeit mehr hat. Wie in den Fachgebieten ÖPNV und StVZO über wir auch hier die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden aus.
Ebenso entscheiden wir über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Verwaltungsbehörden in diesem Bereich.
Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, Kfz-Sachverständige
Das Regierungspräsidium ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrszulassungsordnungen der Stadt- und Landkreise in diesem bereich sowie beim Güterkraftverkehr. Landesweit werden bei uns Anträge für die Beförderung gefährlicher Güter (innerstaatlich), die Zulassung sicherer Container und Baumusterzulassungen für Tankfahrzeuge bearbeitet.
Der bei uns angesiedelte Prüfungsausschuss nach dem Kraftfahrsachverständigenrecht ist ebenfalls landesweit zuständig.
Weitere Informationen:
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Weitere Informationen
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