Abteilung 5 - Umwelt
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Abteilungsleiter:
Ulrich Springer, Abteilungsdirektor
Telefon: 0761 208-4274
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Stellvertreter:
Horst Richter, Ltd. Regierungsdirektor
Telefon: 0761 208-4277
E-Mail: abteilung5@rpf.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Die Abteilung 5 - Umwelt - hat Zuständigkeiten in den Bereichen Grundwasser, Oberflächengewässer, Abwasser, Boden und Altlasten, Abfall, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Naturschutz. Die Kompetenzen sind in 12 Fachreferaten gebündelt.
Dazu gehören die Genehmigung und Koordinierung technischer Großprojekte wie z. B. industrielle Produktionsanlagen, Kraftwerke, Anlagen zur Abfallentsorgung, Binnenhäfen, Talsperren und Kläranlagen. Die Abteilung 5 fördert auch wichtige wasserwirtschaftlich und ökologisch bedeutsame Projekte und Infrastrukturmaßnahmen wie z. B. Hochwasserschutzmaßnahmen, Regenrückhaltebecken, naturnahe Umgestaltung von Gewässern, Anlagen zur Trinkwasserversorgung und die Sanierung von Altlasten sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Weitere Aktivitäten im Interesse eines ökologisch ausgerichteten Umweltschutzes sind z. B. die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Schutz der Natur und Landschaft vor Eingriffen, Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes sowie Konzepte zur Vermeidung oder Reduzierung von Belastungen des Bodens, der Luft, des Grundwassers und der Oberflächengewässer.
Außerdem initiiert und begleitet die Abteilung Maßnahmen zur Optimierung des Standards von Abfalldeponien und sorgt für die umweltgerechten Überwachung von Industrieanlagen genauso wie Projekte im Bereich Wasserbau, Gewässerökologie, Grundwasserbewirtschaftung, Wasserstraßen, Binnenschifffahrt sowie die Energiegewinnung aus Wasserkraft.
Im Einzelnen:
Das Referat 51 (Recht und Verwaltung) ist im dreistufigen Behördenaufbau Baden-Württembergs als Höhere Wasserbehörde tätig und übt die Aufsicht über die nachgeordneten Behörden bei den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirkes aus; sie entscheidet aber zum Teil auch erstinstanzlich in wasserrechtlichen und -wirtschaftlichen Fragen. Das Referat betreut die Aufgabenfelder Wasserrecht, Haushalts- und Förderwesen in der Wasserwirtschaft sowie Rechts- und Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden. Das Referat ist erstinstanzlich zuständig für bestimmte Erlaubnis-, Bewilligungs- und sonstige Zulassungsverfahren, z. B. bei Wasserkraftanlagen mit mehr als 1 000 kW Leistung und für die Entscheidung in allen wasserrechtlichen Widerspruchsverfahren. Als Flussgebietsbehörde ist Referat 51 zudem für die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen und die damit verbundene aktive Beteiligung der Öffentlichkeit im Bearbeitungsgebiet Hochrhein nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich; hier ist eine enge Abstimmung mit der Schweiz erforderlich.

Referat 52 koordiniert fachliche Belange im Bereich der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes. Zusammen mit den Referaten 53.1 - 3 sollen Hochwassergefahren gemindert und Schäden durch Gewässerverunreinigungen gemildert werden. Die seit dem Jahr 2004 geltenden neuen Hochwasserleitlinien des Landes, die die Gründung von gemeindlichen Hochwasserpartnerschaften forcieren und die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten fordern, haben dieses Thema auch zu einer Aufgabe des Referates 52 gemacht. Das Referat fördert außerdem im Bereich Wasserversorgung und Grundwasserschutz Maßnahmen der öffentlichen Wasserversorgung und kümmert sich um das übergebietliche Grundwassermonitoring auch im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Projekten. Es ist mit Bodenschutz und Altlasten befasst und hat seit 1988 weit über 2 000 kommunale und private Altlastenfälle bearbeitet und zumeist die erforderlichen Maßnahmen gefördert.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Referates 53.1 liegt im Hochwasserschutz: Hochwasserschutzkonzepte, Planung und Bau großer Flussbaumassnahmen, Deich- und Dammbau bei Gewässern I. Ordnung sowie Bauen und Sanierung von Hochwasserrückhaltebecken stehen hier im Vordergrund. Außerdem werden im Rahmen des im März 2003 vom Landtag beschlossenen Hochwasserschutzprogramms vordringliche Investitionen an Gewässern I. Ordnung im Regierungsbezirk durchgeführt. Außerdem bearbeitet das Referat bestimmte Projekte an Gewässern I. Ordnung, z. B. das ökologische Gesamtkonzept Hochrhein.
Die Aufgabe des Referates 53.2 ist es, die Abflussleistungen der Gewässer I. Ordnung sicherzustellen und für einen sicheren Betrieb der Hochwasserrückhaltebecken, Regulierungsbauwerke und Deiche des Landes besonders im Hochwasserfall zu sorgen. Dies geschieht mit Unterstützung von mehreren Betriebshöfen mit über 100 Wasserbauarbeitern. Außerdem ist der gewässerkundliche Messdienst für ca. 80 Pegel und einige 100 Grundwassermessstellen zu gewährleisten.
Referat 53.3
Das Referat hat die fachliche und finanzielle Gesamtsteuerung für die Rückhalteräume im Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg inne, die im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms gebaut werden sollen. Mit diesem Landesprogramm soll der vor dem Oberrheinausbau vorhandene Hochwasserschutz für den Rhein unterhalb Iffezheim wiederhergestellt werden. Direkt verantwortlich ist das Referat für Planung und Bauen sowie Betrieb und Unterhaltung der neuen Rückhalteräume im Regierungsbezirk Freiburg.
Beim Referat liegt auch die Geschäftsführung des Landesbetriebes Gewässer, der die Referate 53.1, 53.2 und 53.3 umfasst.
Referat 54.1 bis 54.4 (Industriereferate) allgemein
Nach der Auflösung der beiden staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Freiburg und Villingen-Schwenningen im Rahmen der Verwaltungsreform nimmt das Regierungspräsidium Freiburg seit Januar 2005 bei industriellen Unternehmen vielfältige neue Aufgaben in den Bereichen Umwelt und Arbeitsschutz wahr. Das Regierungspräsidium ist für alle Anlangen auf dem Werksareal eines Industrieunternehmens und den damit zusammenhängenden Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz zuständig, wenn dort größere Industrieanlagen betrieben werden, auf welche die EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Anwendung findet bzw. die unter die sog. "Störfall-Verordnung" fallen. Damit den Industrieunternehmen künftig nach Möglichkeit nur eine Kontaktstelle gegenübersteht, werden im Regierungsbezirk die einzelnen Industriefirmen mit all ihren unterschiedlichen Anlagentypen jeweils von einem der Industriereferate 54.1 bis 54.4 betreut, die sich um Luftreinhaltung, Abwasser, Grundwasser, Abfall, Lärm, Gerüche, Anlagensicherheit, Arbeitsschutz etc. kümmern.
Außerdem haben die genannten Referate folgende Arbeitsschwerpunkte:
Referat 54.1: Genehmigung industrieller Tätigkeiten im Bereich der chemischen Industrie, bei Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen sowie Teilen der Metallindustrie, Chemikalienrecht und, was in den nächsten Jahren besonders an Gewicht gewinnen wird, die Erstellung von Luftreinhalteplänen.
Referat 54.2: Kommunale Abfallwirtschaft und Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Die Tatsache, dass ab dem 01.06.2005 die Abfallwirtschaft nur noch mineralische oder vorbehandelte Abfälle auf Deponien ablagern darf, stellt auch das Referat vor besondere Herausforderungen; die Schließung von Deponien als Folge dieser Umstellung macht umfangreiche Nachsorgemaßnahmen erforderlich. Grundziel des Referates ist die Förderung einer umweltverträglichen und abfallarmen Kreislaufwirtschaft. Deswegen kümmert sich das Referat auch um das Thema "Biogas".
Referat 54.3: Abwasserbeseitigung sowie Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und der damit zusammenhängende Schutz der Gewässer im Regierungsbezirk.
Im industriellen Bereich ist das Referat für abwasserrelevante Betriebe der Metall-, Textil- und Papierindustrie, im kommunalen Bereich insbesondere als Aufsicht für die Unteren Wasserbehörden zuständig; es genehmigt Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100 000 Einwohnergleichwerten.
Es entscheidet über Zuschüsse für den Bau und die Erneuerung kommunaler und privater Abwasseranlagen.
Referat 54.4: Genehmigungen im Bereich der (Nichteisen) Metallindustrie bzw. der Anlagen zur Erzeugung von Nahrungs- und Genussmitteln. Außerdem bearbeitet es Fragen des sozialen und technischen Arbeitsschutzes einschließlich der Gefahrstoffverordnung und überwacht den Strahlenschutz, die Produktsicherheit, das Medizingeräterecht und die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz werdender Mütter.

In der Abteilung 5 sind außerdem rechtliche und fachliche Zuständigkeiten im Bereich des Naturschutzes einschließlich des Biotop- und Artenschutzes verankert. Das Referat 55 (Recht und Verwaltung) kümmert sich als höhere Naturschutzbehörde grundsätzlich um den rechtlichen Schutz von Natur und Landschaft. Es ist auch rechtlich zuständig für den nationalen und internationalen Artenschutz. Das Referat fördert Naturschutzmaßnahmen und -projekte und koordiniert die Finanzmittel für den Vertragsnaturschutz. Als eine der wichtigsten Aufgaben weist es neue Naturschutzgebiete und Naturparke aus und erlässt hierzu die Rechtsverordnungen. Es ist weiterhin zuständig für die rechtliche Seite beim Aufbau des europäischen Schutzgebiets-Netzes "NATURA 2000". Das Naturschutzreferat ist außerdem bei allen Verfahren und Vorhaben, die möglichweise ein Naturschutzgebiet beeinträchtigen können, entscheidend zu beteiligen. Als Träger öffentlicher Belange achten wir darauf, dass z.B. bei Raumordnungsverfahren, Straßenplanungen, Regional- und Landesplanung und bei Vorhaben in NATURA 2000-Gebieten die Belange des Naturschutzes ausreichend berücksichtigt werden.

Referat 56, bis zum 31.12.2004 die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege, ist als Naturschutzfachreferat zuständig für Pflege und Entwicklung des Natura 2000 - Schutzgebietsnetzes und die Auswahl neuer und Pflege bestehender Naturschutzgebiete. Es entwickelt Naturschutzkonzeptionen und setzt das Artenschutzprogramm Baden-Württemberg um. Naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Planungsmaßnahmen und die Fachaufsicht über drei Naturschutzzentren gehören außerdem zu den Aufgaben. Wichtig ist außerdem die Naturschutzbildung mit Hilfe des so genannten "Ökomobils" sowie durch Fachveröffentlichungen.
Referat 57: Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung
Referat 58
Im Westen und im Süden wird der Regierungsbezirk Freiburg vom Rhein begrenzt. Es liegt daher auf der Hand, dass das Regierungspräsidium über ein Referat verfügt das sich mit Häfen, Umschlagsanlagen und der Binnenschifffahrt beschäftigt und Zulassungen und Änderungen von Häfen und Umschlagsanlagen am Rhein genehmigt. Es bearbeitet Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der Unteren Verwaltungs-behörden in Schifffahrtsangelegenheiten und nimmt Prüfungen im Bereich der Schifffahrt ab. Außerdem ist es Zulassungs- und Überwachungsbehörde für Großwasserkraftanlagen am Hochrhein.
Wir haben uns bemüht, die vielfältigen Aufgaben dieser sehr großen Abteilung, die über die meisten Referate im Regierungspräsidium verfügt, übersichtlich darzustellen.
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