Zertifizierung beruflicher Schulen nach AZAV

(Akkreditierung- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung gem. SGB III)

Die Gemeinsame Trägerstelle AZAV (GTS) der vier Regierungspräsidien mit Sitz am RP Stuttgart hat den Auftrag, öffentliche Berufliche Schulen bei der Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung gem. SGB III  (AZAV) zu unterstützen. Für Schulen, die von der Bundesagentur geförderte Schülerinnen und Schüler unterrichten (z. B. Förderung über Bildungsgutscheine oder das Qualifizierungschancengesetz), ist die AZAV-Zertifizierung obligat. Die GTS übernimmt auch die mit der AZAV-Zertifizierung verbundenen Geschäftsprozesse, wie z. B. Abrechnung von Maßnahmen, Kostenerstattungen etc.

Zur gemeinsamen Trägerstelle AZAV beim Regierungspräsidium Stuttgart

Das Bild zeigt das Regierungspräsidium mit Hofansicht und umlaufenden Gebäuden

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 76

0711 904-17650
AZAV​​