Anerkennungsstelle für schulische Bildungsnachweise aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern
Unsere Aufgaben im Überblick:
Wir prüfen schulische Bildungsnachweise, die im Ausland oder in anderen Bundesländern erworben wurden, vergleichen diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg (z.B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Fachhochschulreife, Hochschulreife) und stellen Bescheinigungen über deren Gleichwertigkeit aus.
Außerdem prüfen wir die Gleichwertigkeit der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern und Sportlehrerinnen/Sportlehrern im freien Beruf.
Wir sind nur dann für Sie zuständig, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, oder
- in geeigneter Form nachweisen können, dass Sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung oder ein Studium in Baden-Württemberg beworben haben oder bewerben wollen.
Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.
Sollten wir für Ihre Belange nicht zuständig sein, so wenden Sie sich bitte an die folgenden für ihren Fall zuständigen Stellen:
a) für Hochschul-Zugangsqualifikationen aus dem Ausland:
Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung für ein Studium an
b) für Hochschul-Abschlüsse aus dem Ausland:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Graurheindorfer Str. 157, 53117 Bonn
Telefon: 0228 - 501-0, Fax: 0228 - 501-777
Homepage: http://www.kmk.org/zab
c) für Hochschul-Titel aus dem Ausland:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Königstraße 46, 70173 Stuttgart
Tel. 0711 - 279-0, Fax 0711 - 279 - 30 80
Homepage: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/internationales/auslaendische-hochschulgrade/
d) für Berufsausbildungen aus dem Ausland:
Benutzen Sie bitte den Link „Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland“ unter Anlaufstelle für berufliche Anerkennung
So stellen Sie bei uns einen Antrag:
Bitte lesen Sie unbedingt vorher das Merkblatt „Wichtige Hinweise“ .
Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Unterlagen zu Ihrer Person (alle Unterlagen in Form von amtlich beglaubigten Kopien)
- Personendaten Ihres Passes/Personalausweises
- Aufenthaltstitel (falls nicht EU-Bürger/innen)
- Nachweis über Namensänderungen (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde); originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung
- Nachweis des Wohnsitzes in Baden-Württemberg oder Nachweis einer Bewerbung in Baden-Württemberg (siehe unsere Zuständigkeit)
2. Zeugnisse und Übersetzungen (alle Unterlagen nur in Form von amtlich beglaubigten Kopien)
- Abschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte die letzten beiden Jahreszeugnisse vor.
- Studiennachweise (falls vorhanden)
- Nachweis der Berufsausbildung (nur für Erzieher, Kinderpfleger, Sportlehrer im freien Beruf und die Zuerkennung der Fachhochschulreife oder eines mittleren Bildungsabschlusses nach einer Berufsausbildung)
- Nachweise zur Berufstätigkeit (nur für Erzieher, Kinderpfleger, Sportlehrer im freien Beruf und die Zuerkennung der Fachhochschulreife)
- Falls vorhanden: letztes deutsches Zeugnis
Bitte schicken Sie uns grundsätzlich keine Originale!
3. Antragsformular
Bitte füllen Sie dieses Antragsformular vollständig aus. Eine lückenlose Aufstellung der Schul- und Hochschulausbildung ist für die Bearbeitung wichtig.
4. Gebühren
Im Falle der Anerkennung (positiver Bescheid) sind wir verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zu erheben (Gebührenordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg). Bei geringem Einkommen können die Gebühren erlassen werden.
Wenn Sie eine Gebührenbefreiung beantragen, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte noch folgendes hinzu:
- Einkommensnachweise in geeigneter Form (Familieneinkommen!)
- Nachweis über Anzahl der Familienmitglieder
Wichtig: Bitte schicken Sie kein Bargeld! Falls Gebühren fällig werden, liegt dem Anerkennungsbescheid ein Überweisungsträger bei. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen.
5. Zustellung der Unterlagen
Sie können Ihre Unterlagen an unsere Postadresse
Regierungspräsidium Stuttgart
Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 103642
70031 Stuttgart
schicken oder persönlich abgeben. Sie finden uns im
Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart.
Unsere Dienststelle befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudeteils C.
Bitte melden Sie sich dort am Service-Point an.
Unsere Besuchszeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr.
Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns über dieses Kontaktformular oder per E-Mail über anerkennungsstelle@rps.bwl.de.
Zum Schluss ein Hinweis in eigener Sache:
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 4 Wochen. Telefonische Anfragen nach dem Stand der Bearbeitung verhindern eine zügige Bearbeitung der Anträge.
Weitere Informationen:
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