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Referat 86 - Lotterie- und Glücksspielrecht
Unsere Aufgaben im Überblick:
- Referat 86 des Regierungspräsidiums Karlsruhe nimmt die Aufgaben als Vor-Ort-Behörde für das Glücksspielwesen in Baden-Württemberg landesweit wahr. Hierzu gehören insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen für kleine Lotterien und das Gewinnsparen sowie die Aufsicht über die Spielbanken des Landes in Baden-Baden, Stuttgart und Konstanz. Daneben hat das Referat unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür zu unterbinden und insbesondere ordnungsrechtlich gegen die Veranstaltung unerlaubter Sportwetten vorzugehen.
- Das Referat führt auch die Aufsicht über die Veranstaltung von Glücksspielen durch die Staatliche Toto-Lotto-GmbH, die Klassenlotterien, die Glücksspirale, die Tätigkeit gewerblicher Spielvermittler und die Veranstaltung von Pferdewetten, für die auch die erforderlichen Erlaubnisverfahren durchzuführen sind.
Weitere Informationen
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