EU-Wasserrahmenrichtlinie
Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 den guten ökologischen und chemischen Zustand für Oberflächengewässer zu erreichen. Für die künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer wird das gute ökologische Potenzial als Beurteilungskriterium festgelegt. Das bedeutet, dass Fische und andere aquatische Lebewesen gute Lebensbedingungen vorfinden. Für das Grundwasser ist neben dem guten chemischen Zustand auch ein guter quantitativer Zustand zu erreichen, damit uns z.B. auch in Zukunft für die Trinkwassergewinnung sauberes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Weitere Informationen
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Kontakt: wrrl@rpk.bwl.de
Bearbeitungsgebiet Oberrhein (baden-württembergischer Teil) in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Flussgebietsbehörde

Örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe für 7 Teilbearbeitungsgebiete
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