Vergabekammer Baden-Württemberg
Unsere Aufgaben im Überblick:
Die Vergabekammern überprüfen, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren-, Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben und dadurch Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt wurden.Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens hierfür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Das in den §§ 107 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelte Verfahren ist gerichtsähnlich ausgestaltet. Die Vergabekammern entscheiden in der Regel nach mündlicher Verhandlung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen einer ein ehrenamtlicher Beisitzer ist. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus.
Die Vergabekammer Baden-Württemberg ist örtlich zuständig für alle Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg ihren Sitz haben, ausgenommen sind Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, die dem Bund zuzurechnen sind.
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer Baden-Württemberg ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Karlsruhe möglich; bei Streitigkeiten nach § 69 SGB V ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart das Beschwerdegericht.
Die Vergabekammern sind allerdings nur zuständig für Vergabeverfahren, bei denen die Auftragswerte, die sogenannten Schwellenwerte, die in den §§ 2 und 3 der Vergabeverordnung (VgV) geregelt sind, erreichen oder überschreiten. Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, kann die Rechtsaufsichtsbehörde des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers angerufen werden. Dort wird die Rechtmäßigkeit in einem formlosen Verfahren geprüft.
Weitere Informationen
|
Weitere Informationen
Postanschrift
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Fax: +49 721 926 3985
Dienstgebäude
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
|