Luftreinhalte- und Aktionspläne für den Regierungsbezirk Tübingen
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 21.12.2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Städte Reutlingen und Tübingen verabschiedet. Ein weiterer Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Ulm wurde am 15.05.2008 in Kraft gesetzt.
Aufgrund der anhaltenden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) schreibt das Regierungspräsidium die Luftreinhaltepläne für die Städte Tübingen, Reutlingen und Ulm sukzessive fort.
Nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben die zuständigen Behörden bei Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich Toleranzmargen einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der Rechtsverordnung entspricht. Die einzelnen Grenzwerte sind in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Überschreitungen treten in den meisten Fällen beim Kurzzeitwert für Feinstaub (PM10) und beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) auf:
Feinstaub (PM10)
Der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub (50 µg/m³) darf pro Jahr höchstens 35 mal, also an 35 Tagen überschritten werden. Diese Marke gilt bereits seit 2005 und wurde in den letzten Jahren wiederholt überschritten. Im Jahr 2011 wurden an verkehrsbelasteten Standorten in Tübingen-Unterjesingen 34 Tage, in Tübingen (Mühlstraße) 53 Tage, in Reutlingen (Lederstrasse) 67 Tage, in Ulm (Zinglerstraße) 33 Tage und in Ulm (Karlstraße) 37 Tage mit höheren Werten als 50 µg/m³ verzeichnet.
Stickstoffdioxid (NO2)
Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid (NO2) ein Jahresmittelwert in Höhe von 40 µg/m³. Dieser Wert wird an den straßennahen Messstandorten (sogenannte Spotmesstellen) in Tübingen, Reutlingen und Ulm deutlich überschritten.
Um die Immissionsbelastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu verringern, sind im Rahmen der Luftreinhaltepläne vielfältige Maßnahmen vorgesehen, welche alle Verursachergruppen, vor allem jedoch den motorisierten Straßenverkehr mit einbeziehen. Trotz der bislang umgesetzten Maßnahmen können die Vorgaben für Feinstaub (PM10) häufig nicht eingehalten werden. Deshalb wurde im Jahr 2009 eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte bis zum 11.06.2011 bei der EU-Kommission notifziert. Die EU-Kommission hatte hiergegen keine Einwände, unter der Voraussetzung, dass die Luftreinhaltepläne fortgeschrieben und durch wirkungsvolle Maßnahmen ergänzt werden.
Da die ab 2010 geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid ebenfalls an allen Spotmesspunkten erheblich überschritten sind, wurde im Herbst 2011 auch für Stickstoffdioxid eine Fristverlängerung bei der EU beantragt.
Aktuelle zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen
Die zweite Planfortschreibung für Reutlingen wurde am 09.04.2012 rechtskräftig. Das Regierungspräsidium Tübingen setzt die Arbeit am Luftreinhalteplan für Reutlingen mit einer dritten Fortschreibung fort.
Weitere Informationen zur Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans finden Sie unter
Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen.
Aktuelle erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen
Die erste Planfortschreibung für Tübingen wurde am 09.04.2012 rechtskräftig. Das Regierungspräsidium Tübingen setzt die Arbeit am Luftreinhalteplan für Tübingen mit einer zweiten Fortschreibung fort.
Weitere Informationen zur Fortschreibung des Tübinger Luftreinhalteplans finden Sie unter
Luftreinhalteplan für die Stadt Tübingen.
Aktuelle erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm
Die erste Planfortschreibung für Ulm wurde am 27.11.2012 rechtskräftig.
Weitere Informationen zur Fortschreibung des Ulmer Luftreinhalteplans finden Sie unter
Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm.
Ansprechpartner:
Dr. Gabriele Fetzer (LRP Tübingen und Ulm)
Telefon: 07071 757-3738
Cem Pfeifer (LRP Reutlingen)
Telefon: 07071 757-3099
Weitere Informationen:
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