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Staatlicher Gewerbearzt

 

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist es Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden, die Anwendung der Gesetze und Regeln im Betrieb zu prüfen und die Betriebe darüber zu beraten. Die Aufgaben des Staatlichen Gewerbearztes liegen entsprechend im medizinischen Arbeitsschutz. Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass die Gesundheit der Beschäftigten bei den Auswirkungen der vielfältigen Belastungen bei der Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Der Gewerbearzt ist Teil eines Netzwerks von staatlichen, körperschaftlichen (z. B. Berufsgenossenschaften) und betrieblichen Stellen. Er arbeitet mit einer Reihe von Partnern im Arbeitsschutz zusammen.


Aufgaben

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Der staatliche Gewerbearzt

  • Aufzaehlung berät als zentrale Aufgabe Behörden, speziell die Gewerbeaufsicht bei arbeitsmedizinischen Fragen. Auf  Wunsch werden gemeinsam Betriebe begangen.
  • Aufzaehlung beurteilt die in Baden-Württemberg gemeldeten Berufskrankheitenfälle. Dazu arbeitet er mit den Unfallversicherungen zusammen. Das Berufskrankheitenverfahren ist zugleich eine wichtige Erkenntnisquelle über Arbeitsschutzmängel in den Betrieben.
  • Aufzaehlung bewertet bei Betriebsbesuchen Arbeitsplätze aus arbeitsmedizinischer Sicht und berät diejenigen, die Verantwortung im Arbeitsschutz tragen. Betriebsbesuche finden meistens wegen Berufskrankheitenmeldungen statt.
  • Aufzaehlung trägt zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Arbeit bei. Dazu gehören z. B. die Ermächtigungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Strahlenschutz und bei Arbeiten in Druckluft. In Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften werden die Anträge für berufsgenossenschaftliche Ermächtigungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geprüft.
  • Aufzaehlung bietet regelmäßig arbeitsmedizinische Fortbildungsveranstaltungen insbesondere für Betriebsärzte an.

Perspektiven der Aufgabenentwicklung

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  • Aufzaehlung Vermehrte Arbeitsplatzbesuche und Beratung am Arbeitsplatz bzw. im Betrieb
  • Aufzaehlung Beiträge zur Qualitätssicherung der betriebsärztlichen Betreuung z. B. durch Mitwirkung an der Erstellung betriebsärztlicher Qualitätssicherungssysteme
  • Aufzaehlung Sammlung und Bewertung von Informationen zu Berufskrankheiten im Rahmen einer Risikoanalyse, um Schwerpunkte und Bedingungen der Entstehung von Berufskrankheiten zu erkennen
  • Aufzaehlung Bedarfsgerechte Information und Unterrichtung der Arbeitsschutz-Verantwortlichen, Beschäftigten und Auszubildenden über spezielle Gesundheitsgefahren und den Schutz davor.

 

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Bild Staatlicher Gewerbearzt

Ansprechpartner:
 Dr. Peter Michael Bittighofer
Tel. 0711 904-39600 

 

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Letzte Änderung: 01.08.2007