- Wie kann eine berufstätige schwangere oder stillende Frau vor Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden?
- Welche Rechte hat eine schwangere oder stillende Arbeitnehmerin?
- Worauf hat der Arbeitgeber bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes zu achten?
- Wann bestehen Beschäftigungsverbote?
Antworten auf diese und andere wichtige Fragen gibt das Mutterschutzrecht, das ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Arbeitsschutzes ist. Nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, über die Beschäftigung einer schwangeren Arbeitnehmerin Mitteilung an das zuständige Regierungspräsidium zu machen. Das Regierungspräsidium, Fachgruppe Mutterschutz, achtet darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben und Verwaltungen eingehalten werden.
Werdende Mütter sowie Frauen und Männer in der Elternzeit stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz, so dass ihnen nicht direkt durch den Arbeitgeber gekündigt werden darf. Die Fachgruppe Mutterschutz berät und vermittelt zwischen den Parteien und trifft nach ausführlicher Prüfung Entscheidungen über die Zulässigkeit von Kündigungen.
Auf unserer Homepage finden Sie die relevanten gesetzlichen Regelungen, weitere Fachinformationen und Merkblätter zu den unterschiedlichen Tätigkeiten und Bereichen. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe Mutterschutz für individuelle Beratungen gerne zur Verfügung.
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