Referat 71 - Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen
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Referatsleiter:
Bernhard Freisler, Abteilungsdirektor
Telefon: 0711 904-17100
E-Mail: abteilung7@rps.bwl.de
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Stellvertreterin:
Tanja Sommerfeld, Regierungsdirektorin
Telefon: 0711 904-17110
E-Mail: abteilung7@rps.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats bearbeiten die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten von ca. 1.450 öffentlichen und ca. 480 Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), sowie von 14 Seminaren zur Lehrerausbildung. Eine wichtige Aufgabe ist es dabei, in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachreferenten über die Begründetheit von Widersprüchen, die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte gegen schulische Entscheidungen (z. B. Prüfungsergebnisse, Nichtversetzungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) eingelegt haben, zu befinden.
In dem Referat werden die für die Beschäftigung des Lehrpersonals an öffentlichen Schulen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verwaltet. Zum Kostenwesen gehören beispielsweise die Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte sowie die Berechnung und Auszahlung von Reisekosten. An die Privatschulen werden jährlich ca. 200 Mio. € öffentliche Zuschüsse ausbezahlt. Ferner werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen als Schulträgern ca. 22 Mio. € zur Förderung des Schulhausbaus gewährt. Mit etwa 13,5 Mio. € werden "Horte an der Schule" und die "verlässliche Grundschule" unterstützt.
Das Referat ist zuständig für die Genehmigung und staatliche Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Ferner werden Angelegenheiten des Arbeitsschutzes an den öffentlichen Schulen koordiniert und gesteuert.
Kommen Lehrkräfte ihren dienstlichen Verpflichtungen nicht nach, kann mit disziplinarischen Maßnahmen reagiert werden. Die juristisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats führen die dazu erforderlichen Ermittlungen durch.
Zentral für das ganze Land Baden-Württemberg erfolgt die Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland und in anderen Bundesländern erworbenen Bildungsnachweisen mit entsprechenden Abschlüssen von Schulen in Baden-Württemberg. Die Anerkennungsentscheidung ermöglicht eine Fortsetzung der außerhalb von Baden-Württemberg begonnenen Schulausbildung und Berufstätigkeit sowie bei deutschen Staatsbürgern die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums ohne Zeitverlust und fördert damit die Integration. Bei der Bewertung von Bildungsnachweisen sind auch die einschlägigen Richtlinien der EU zu beachten, damit die Freizügigkeit der EU-Bürger gewährleistet ist. Jährlich werden bei der Anerkennungsstelle etwa 8.500 bis 9.000 Anträge bearbeitet.
In diesem Referat wirken auch Mitarbeiter bei der Realisierung von schulverwaltungsspezifischen IT-Projekten mit, führen Schulungen sowie die Vor-Ort-Betreuung schulverwaltungsspezifischer Verfahren durch und werten entsprechende Datenbanken aus. Sie betreuen die Hardware, installieren die Software, sind zuständig für die Benutzerbetreuung und wirken auch bei der fachlichen Weiterentwicklung von Lehrer-DIPSY mit.
Daneben werden Angelegenheiten der landeseinheitlich zu verwendenden Vordrucke der Schulverwaltung, die hier zentral für alle Regierungspräsidien wahrgenommen werden sowie das lehrerspezifische Vordruckwesen bearbeitet.
Weiterhin werden die umfangreichen Aufgaben einer Geschäftstelle vor Ort durch den Ansprechpartner für Angelegenheiten des Inneren Dienstes wahrgenommen.
Weitere Informationen:
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