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Steuerliche Vorteile

Die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen wird nicht nur durch unmittelbare Zuschüsse des Landesamtes für Denkmalpflege, sondern auch durch die Einräumung von Steuervergünstigungen gefördert. Mit den folgenden Informationen werden die wesentlichen Bestimmungen für Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Besitz eines Baudenkmals in den Grundzügen aufgezeigt. Es wird empfohlen, die näheren Einzelheiten, insbesondere Einzelfragen aus dem gewerblichen Bereich, mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu erörtern.

 Vergünstigungen bei der Einkommensteuer

 Abschlag bei der Einheitsbewertung

 Vergünstigungen bei der Vermögenssteuer

 Vergünstigungen bei der Grundsteuer

 Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer

 

 

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Letzte Änderung: 04.09.2007