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Seit dem 22. Dezember 2000 hat die Europäische Union ein einheitliches Wasserrecht: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist die Herstellung des guten ökologischen Potentials und des guten chemischen Zustands das Ziel.
Die rechtliche Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg erfolgte mit Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22.12.2003.
Die „Flussgebietseinheit Rhein“ (nach WRRL) wurde organisatorisch in 9 Bearbeitungsgebiete (BG) aufgeteilt. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist Flussgebietsbehörde für das BG Neckar und den baden-württembergischen Teil des Mains. Das BG Neckar ist in 10, das BG Main (baden-württembergischer Teil) in 2 Teilbearbeitungsgebiete aufgeteilt. Die vorläufigen Berichte zur Bestandsaufnahme liegen seit Februar 2005 vor.
Die WRRL sieht eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der Richtlinie vor, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne. In Baden-Württemberg wurden u.a. in den Bearbeitungsgebieten Neckar und Main (baden-württembergischer Teil) bereits im Vorfeld der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne so genannte dezentrale Infokreise mit den betroffenen Behörden und den interessierten Verbänden gebildet.
Die erste Veranstaltung dieser Reihe fand im Regierungspräsidium Stuttgart am 14.11.2003 statt. Unmittelbar nach der zweiten Veranstaltung am 06.10.2004 erfolgte im Rahmen des IKoNE-Kongresses am 27.10.2004 eine weitere Information der betroffenen Kreise. Die dritte Veranstaltung fand am 08.11.2005 wieder im Regierungspräsidium Stuttgart statt.
Darüber hinaus wurden für die Teilbearbeitungsgebiete mit Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart insgesamt elf Veranstaltungen als vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zur Begleitung der Maßnahmenplanung - die so genannte "Aktive Öffentlichkeitsbeteiligung" - durchgeführt, in denen jeweils bestimmte Teilgebiete behandelt wurden. Bei den Auftaktveranstaltungen, die im September und Oktober 2006 sowie im Februar und März 2007 statt gefunden haben, wurde allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern und allen interessierten Kreisen, Stellen und Kommunen die Möglichkeit gegeben, bereits bei der Erstellung der wasserwirtschaftlichen Planung mitzuwirken. Im Juli 2008 fanden die Abschlussveranstaltungen statt, in denen über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert und die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen wurde
Noch ein Hinweis:
Aufgrund der großen Datenmengen können die Ladezeiten einzelner Karten, insbesondere bei Modemverbindungen sehr lange sein. Es besteht deshalb die Möglichkeit beim Regierungspräsidium Stuttgart Einblick in eine Papierfassung der Berichte zu nehmen.
Externe Links und Broschüren zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
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