Ländlicher RaumEntwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
ELR-Ansprechpersonen in den Regierungspräsidien
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Investitionsort.
Antragsstellung
Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) für die Bewilligung sowie die L-Bank für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Projekte mit Beihilferelevanz (Nr. 6.3 ELR) werden nach Einplanung von der L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.
Das Internetangebot zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird von den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen gemeinsam getragen.
Kontakt-Flyout
Entwicklungsprogramm Ländlicher RaumKontakt
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Kontakt
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Investitionsort.
Regierungspräsidium Stuttgart
Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Ludwigsburg
Kristin Hetzel (Sachgebietsleiterin)
0711 904-13211
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Landkreis Heilbronn und Ostalbkreis
Claudio Merlino
0711 904-13214
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Main-Tauber-Kreis
Elena Kucher
0711 904-13216
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Hohenlohekreis, Rems-Murr-Kreis
Bianca Katz
0711 904-13208
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Landkreis Schwäbisch Hall
Angela Kobe-Lang
0711 904-13204
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Bearbeitung „MOGENA (Schwerpunktgemeinden)“
Claudio Merlino
0711 904-13214
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Bearbeitung „Spitze auf dem Land“
Kristin Hetzel (Sachgebietsleiterin)
0711 904-13211
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Landkreis: Ortenaukreis, einschließlich Schwerpunktgemeinden
Nicolette Bucher
0761 208-1255
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Landkreis Lörrach, einschließlich Schwerpunktgemeinden
Julia Haar
0761 208-1239
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Landkreis Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, einschließlich Schwerpunktgemeinden
Pia Herr
0761 208-1228
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Landkreis: Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut, einschließlich Schwerpunktgemeinden
Felix Waldmann
0761 208-1244
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Landkreis Konstanz, einschließlich Schwerpunktgemeinden sowie Grundsatzfragen des ELR
Markus Weißer
0761 208-1261
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Bearbeitung Spitze auf dem Land
Nicolette Bucher
0761 208-1255
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Regierungspräsidium Tübingen
Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach
Christiane Peßler
07071 757-3329
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Landkreise Bodenseekreis, Zollernalbkreis
Elisabeth Wörner
07071 757-3315
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Landkreise Ravensburg, Sigmaringen
Jutta Reumann-Schwichtenberg
07071 757-3659
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Landkreis Reutlingen
Katharina Dompson
07071 757-6273
katharina.dompson@rpt.bwl.de
Landkreis Tübingen und Bearbeitung „Spitze auf dem Land!“
Christine Braun-Nonnenmacher
07071 757-3327
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Spitze auf dem Land!
Christine Braun-Nonnenmacher
07071 757-3327
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