direkt zum Inhalt dieser Seite, Überspringen der Navigation

Suchen

Pressemitteilung vom 02.08.2012

 

Luftreinhaltung – Erste regionale Umweltzone

Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ludwigsburg

Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 06. August 2012 bis 14. September 2012. Schriftliche Stellungnahmen bis zum 28. September 2012 möglich

 

Das Regierungspräsidium schreibt derzeit für die Stadt Ludwigsburg aufgrund der gemessenen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität den Luftreinhalteplan fort. Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme vom 06. August 2012 bis zum 14. September 2012 u.a. bei Stadt Ludwigsburg sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium sind bis zum 28. September 2012 möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über die Pläne mit ein. Der Luftreinhalteplan soll im Herbst 2012 in Kraft treten.

Der Planentwurf enthält folgende Maßnahme:

Regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ (Stufe 3)
Ganzjähriges Fahrverbot in der erweiterten, regionalen Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 (Stufe 3) nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2013, d. h. Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei.

Diese Stufe 3 der Umweltzonen wird für die erweiterte, regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ festgesetzt, die aus den Kommunen Ludwigsburg, Asperg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg a. N., Ingersheim, Kornwestheim, Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim und Tamm besteht.

Die bereits in den Luftreinhalteplänen Markgröningen und Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg a. N. festgeschriebene Stufe 3 der darin enthaltenen Umweltzonen werden bestätigt und in die regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ eingebunden.

Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplanes entnommen werden. Der Planentwurf kann während der Sprechzeiten bei folgenden Kommunen eingesehen werden:

  • Stadt Ludwigsburg, Bürgerhaus Bauen, Rathaus, Westflügel, Wilhelmstr. 5, 71638 Ludwigsburg
  • Stadt Asperg, Rathaus, Marktplatz 1, 71679 Asperg, Vorzimmer 313
  • Stadt Bietigheim-Bissingen, Rathaus Bissingen, Bahnhofstr. 1, 74321 Bietigheim-Bissingen, im Erdgeschoss
  • Stadt Freiberg a. N., Marktplatz 2, 71691 Freiberg a. N., Anschlagtafel im 1. Stock
  • Gemeinde Ingersheim, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim, Zimmer 8
  • Stadt Kornwestheim, Rathaus, Westbau, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, im 1. OG
  • Stadt Markgröningen, Sachgebiet 2, Baurecht und Liegenschaften, Schlossgasse 21, 71706 Markgröningen, im 2. OG
  • Gemeinde Möglingen, Rathaus, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen, Zimmer 3, im Erdgeschoss
  • Gemeinde Pleidelsheim, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, beim Einwohnermeldeamt
  • Gemeinde Tamm, Hauptstr. 100, 71732 Tamm

Ebenfalls eingesehen werden kann der Planentwurf beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078.



zum Seitenanfang

 

 

 

 

Sie befinden sich hier:   >  Stuttgart   >  Presse   >  August   >  Luftreinhaltung – Erste regionale Umweltzone 

Seite drucken      

Letzte Änderung: 02.08.2012