Pressemitteilung vom 29.06.2012
Hochwasserschutz - Gemeinde Gemmingen (LK Heilbronn)
Minister Untersteller und Regierungspräsident Schmalzl:
Land fördert Hochwasserrückhaltebecken Stebbach mit 643.300 Euro
Der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg Franz Untersteller und Regierungspräsident Johannes Schmalzl geben grünes Licht für die Hochwasserschutzmaßnahme bei Gemmingen (Landkreis Heilbronn). Die Gemeinde Gemmingen erhält für den Bau eines Hochwasserrückhaltebecken, das südlich der Bundesstraße 293 errichtet werden soll, einen Landeszuschuss in Höhe von 643.300 Euro. Das Land beteiligt sich damit zu 70 Prozent an den Gesamtkosten von 919.000 Euro. Regierungspräsident Schmalzl machte deutlich, dass die neue Hochwasserschutzkonzeption der Gemeinde Gemmingen vor ähnlichen Ereignissen wie das Hochwasserereignis vom Juli 2006 - das einem 50-jährlichem Hochwasserereignis gleich kam - schützen würde. Nach Inbetriebnahme des Hochwasserrückhaltebeckens kann durch die Abflussdrosselung und die gezielte Rückhaltung eine Überlastung des Stebbachs innerhalb des Ortskerns bis zu einem 50-jährlichen Hochwasserereignis verhindert werden.
Nach 1994 trat in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 2006 in Gemmingen zum zweiten mal innerhalb von 12 Jahren ein Hochwasserereignis auf, das großräumige innerörtliche Überflutungen verursachte. Besonders betroffen war der Ortsteil Stebbach. Ne-ben Ausuferungen entlang der Gewässer und Überflutungen als Folge überlasteter Verdolungen traten aber auch hohe Schäden durch Hangwasserzuflüsse aus den meist intensiv genutzten Außengebietsflächen auf. Daraufhin hat die Gemeinde ein Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Hochwasserschutzkonzeption für Stebbach beauftragt.
Zur Verminderung der Schäden durch hohe Außengebiets- und Hangwasserzuflüsse plant die Gemeinde weitere Maßnahmen, die vom Land nicht gefördert werden. Hierbei handelt es sich um das Anlegen von Ackerrandstreifen, durch die zumindest bei kleineren Hochwässern die Sedimentfrachten aus den Hang- und Außengebieten reduziert werde sollen. Daneben sind Umbaumaßnahmen an den Einlaufbauwerken für das Wasser aus der Feldflur von der Gemeinde geplant.
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Beschreibung der geförderten Maßnahme:
Geplant ist der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens südlich des Durchlasses des Stebbachs unter der B293 in Gemmingen-Stebbach. Das als ungesteuertes Tro-ckenbecken konzipierte Becken wird bereits ab einem Hochwasser, welches statistisch ungefähr alle fünf Jahre auftritt, eingestaut werden. Allerdings wird der gesamte Beckenraum erst bei einem 50-jährlichen Hochwasserabfluss voll in Anspruch genommen.
Es ist vorgesehen durch Schaffung einer 3,6 m hohen Vorschüttung entlang der Straßenböschung der B 293 einen Hochwasserrückhalteraum von 34.000 m³ bereit-zustellen. Durch die Vorschüttung wird sichergestellt, dass der Damm der Bundes-straße im Einstaufall nicht beeinträchtigt wird. Das Niveau der Vorschüttung liegt ca. 2,4 unter dem Niveau der Bundesstraße. In die Vorschüttung wird zur Bewirtschaf-tung des Rückhalteraums ein Auslassbauwerk mit Anschluss an die vorhandene Verdolung unter der Bundesstraße hergestellt. Ein fest eingestellter Drosselschieber reduziert den Durchfluss bei einem HQ50 auf 1,3 m³/s. Bei kleineren Hochwasserer-eignissen ist das Becken nur teilgefüllt, so dass dann der Beckenabfluss geringer ist.
Einzugsgebiet: 4,3 km²
Ausgelegt auf HQ50
Zufluss bei HQ50: 4,5 m³/s
Maximale Beckenabgabe: 1,3 m³/s
Gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum, ausgelegt auf HQ50: 34.000 m³
Dammkronenlänge: 330 m
Maximale Dammhöhe über vorh. Weg: 3,6 m
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