direkt zum Inhalt dieser Seite, Überspringen der Navigation

Suchen

Pressemitteilung vom 12.06.2012

 

Tagung der Naturschutzbeauftragten im Regierungsbezirk Stuttgart

Regierungspräsident Schmalzl: „Den Rückgang artenreicher Wiesen stoppen“

 

„Noch gibt es Landschaften im Regierungsbezirk Stuttgart, wie im Kocher- und Jagsttal, im Tauberland oder auf der Schwäbischen Alb, in denen noch artenreiche Mähwiesen zu finden sind“, sagte Regierungspräsident Johannes Schmalzl heute anlässlich der jährlichen Tagung der Naturschutzbeauftragten im Regierungsbezirk Stuttgart in Döttingen (Landkreis Schwäbisch Hall) auf einem Rundgang mit den Tagungsteilnehmern in der Wiesenlandschaft der Kocherhänge.

Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung seien bemüht, insbesondere die durch die Fauna Flora-Habitat-Richtlinie und das Naturschutzgesetz geschützten Mageren Flachland-Mähwiesen, die im Rückgang begriffen sind, zu schützen, für die Zukunft zu erhalten bzw. verloren gegangene Wiesen wieder zurückzuführen. „Angesichts der Gefährdung der Tier- und Pflanzengemeinschaften der Wiesen und der bereits fortgeschrittenen Verarmung der Artenvielfalt dieser Lebensräume ist eine konsequent Umsetzung erforderlich“, so Schmalzl: „Einen weiteren Rückgang von artenreichen Wiesen müssen wir stoppen.“

Wiesen sind erst durch den in der Landwirtschaft tätigen Menschen aus Waldgebieten entstanden und waren als Teil der Kulturlandschaft schon immer einem Wandel unterworfen. Durch die zunehmende Nutzungsintensivierung von Wiesen in den letzten Jahrzehnten ist in vielen Teilen des Landes aus blütenreichen Wiesen intensives Grünland geworden. Selbst die bloße Nutzung als Weideland, beeinflusst im Vergleich zur Mähwiese die Zusammensetzung der dort vorhandenen Arten. Aber auch die Nutzungsaufgabe von Wiesen, die zur Verbuschung oder gar Verwaldung führt, trägt zum Rückgang der artenreichen Wiesen bei.

Im Gegensatz zu Intensivgrünland sind Magere Flachland-Mähwiesen besonders arten- und blütenreich. So bezeichnet man wenig gedüngte, extensiv (ein- bis zweimähdig), bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland. Bei europaweiter Betrachtung haben sie ihren Verbreitungsschwerpunkt in Südwestdeutschland. Kennzeichnende Pflanzenarten sind Glatthafer, Wiesen-Glockenblume, Wiesen-Salbei, Margerite, Wiesen-Bocksbart oder Großer Wiesenknopf. Mit ihrem Blütenreichtum bieten diese Wiesen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für viele Tagfalterarten, Wildbienen und andere Insekten, für Vogelarten wie Feldlerche, Grauammer, Schafstelze oder Neuntöter. Diese Wiesen sind auch von kultureller und historischer Bedeutung und bereichern, v.a. in Erholungslandschaften, das Landschaftsbild.

Seit 2002 bietet das Land Baden-Württemberg für die Bewirtschafter dieser wertvollen Mähwiesen über das Agrarumweltprogramm MEKA Unterstützung an. Freiwillig können die Bewirtschafter vertragliche Vereinbarungen mit dem Land über die Förderung einer angepassten, extensiven Bewirtschaftung abschließen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich der Antragsteller verpflichtet, die Maßnahme mindestens 5 Jahre lang durchzuführen. Auf den naturschutzfachlich besonders wertvollen Flächen muss eine angepasste, extensive Bewirtschaftung erfolgen. Ziel ist es, die Flächen in ihrem wertvollen Zustand zu erhalten. Nach Auswertungen des Regierungspräsidiums Stuttgart wurden im Jahr 2011 ca. 1.300 ha Mähwiesen im Regierungsbezirk beantragt. Diese werden mit insg. 195.000 € gefördert. Darüberhinaus gibt es in bestimmten Einzelfällen Möglichkeiten der Unterstützung von noch extensiverer Bewirtschaftung über die sogenannte Landschaftspflegerichtlinie.

Die Landwirte können sich hinsichtlich einer standortangepasster Bewirtschaftung der FFH-Mähwiesen an das jeweilige Landratsamt wenden und beraten lassen.

In Naturschutzgebieten und flächenhaften Naturdenkmalen machen die Verordnung zum jeweiligen Schutzgebiet Vorgaben zum Erhalt von artenreichen Wiesen. Desweiteren regeln Pflege- und Entwicklungspläne in Verbindung mit Verträgen die Wiesennutzung. In den bis jetzt zur Hälfte erarbeiteten Managementplänen für 49 FFH-Gebiete im Regierungsbezirk sind die Mageren Flachland-Mähwiesen kartiert. Weitere Wiesentypen, wie die Pfeifengras-Streuwiese oder die Nasswiesen, sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 32 Naturschutzgesetz geschützt. In einem dritten Durchgang der Biotopkartierung sollen auch die Flachland-Mähwiesen ausserhalb der FFH-Gebiete kartiert werden. In einem Landkreis wurde mit dieser Kartierung bereits begonnen. Dabei ist dem Naturschutz wichtig, dass der Aufwuchs in irgendeiner Weise auch sinnvoll genutzt oder verwertet werden kann.



zum Seitenanfang

 

 

 

Sie befinden sich hier:   >  Stuttgart   >  Presse   >  Juni   >  Tagung der Naturschutzbeauftragten im Regierungsbezirk Stuttgart 

Seite drucken      

Letzte Änderung: 12.06.2012