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B 295 / B 464 Lückenschluss bei Renningen

 

Projektbeschreibung:

In den Planungen des Ausbaus der B 295 Renningen - Leonberg (bereits fertig gestellt) und des Neubaus der B 464 Sindelfingen - Renningen (in Bau) ist die Verknüpfung der B 295 mit der B 464 nicht enthalten. Der dreistreifige Ausbau der B 295 endet von der BAB A 8 kommend kurz vor Renningen, der zweistreifige Neubau der B 464 endet südlich von Renningen. Die Maßnahme stellt den Lückenschluss zwischen beiden Projekten dar.

Am 13.05.2011 wurde für die Umplanung der B 464 mit planfreien Anschlüssen der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Ausbau der B 464 mit planfreien Anschlüssen war notwendig geworden, weil die aktuelle Verkehrsuntersuchung für das Jahr 2020 ein 40 % höheres Verkehrsaufkommen auf der B 464 prognostiziert, als in den Jahren 1994/95 für das Jahr 2010 erwartet wurde. Grund dafür sind insbesondere die Aufsiedlung des ehemaligen Flughafengeländes in Böblingen, die Betriebserweiterungen der Daimler AG in Sindelfingen und die Wohngebietsausweisungen in Sindelfingen und Renningen.

Dies hat auch für die Planung des Lückenschlusses Konsequenzen. Der Bundesstraßenstreckenzug von der BAB A 8 (Anschlussstelle Leonberg-West) bis nordöstlich von Renningen sowie von der BAB A 81 (Anschlussstelle Böblingen-Hulb) bis südlich von Ren-ningen ist nach Fertigstellung der Baumaßnahme „B 464, Sindelfingen - Renningen“ mit planfreien Knotenpunkt ausgebildet. Eine leistungsfähige und verkehrssichere Verknüpfung mit dem Bundesstraßennetz ist im Planungsbereich des Lückenschlusses, vom Ausbauende der B 295 bis zum Bauende der B 464, nur auf Grundlage einer planfreien Knotenpunktsgestaltung möglich.

Nur ein durchgehend leistungsfähiger Lückenschluss vermeidet Durchgangs- und Schleichverkehr durch Renningen. Oberstes Ziel ist es, dass die Bundesstraße eine flüssige Verkehrsführung zulässt.

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Variantenuntersuchung:

In einer ersten Stufe wurden 9 Varianten untersucht, die sich im Wesentlichen in der Art der Anbindung der Stadt Renningen an die beiden Bundesstraßen und der Verknüpfung des Kreisstraßennetzes mit der B 295 unterscheiden.

Der internen Variantenbewertung liegt eine Verkehrsuntersuchung zugrunde, in der die verkehrlichen Entlastungswirkungen der unterschiedlichen Anschlüsse von Renningen und auf den Leonberger Stadtteil Warmbronn detailliert untersucht wurden. Zudem wurde eine ökologische Kurzbetrachtung durchgeführt. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgte auf Grundlage überschlägiger Kostenschätzungen der Planfälle.

Im Variantenvergleich zeigten die Planfälle 1/2 und 8/9 die größten Vorteile. Die Planfälle unterscheiden sich nur in zwei grundsätzlichen Kriterien; jeweils mit oder ohne Anbindung der Kreisstraße aus Warmbronn an die B 295 und mit bzw. ohne kommunale Südrandstraße. Im weiteren Planungs- und Abstimmungsprozess konnte jedoch kein kommunaler Konsens hinsichtlich einer Vorzugsvariante erzielt werden.

In einer zweiten Stufe haben das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Böblingen auf Basis von Planfall 8 unter kostengünstigen und umweltschonenden Gesichtspunkten nach weiteren Varianten gesucht und dabei verschiedene Planfälle mit den betroffenen Kommunen diskutiert.

Ergebnis der Variantensuche sind die Planfälle 10a (ohne Halbanschluss an die B 295) und 10b (mit Halbanschluss an die B 295), die sich nur im Halbanschluss in Richtung Leonberg unterscheiden. Der Gemeinderat der Beleggemeinde Renningen hat am 26.09.2012 den Planfall 10b beschlossen.

Der Straßenbaulastträger Bund ist in einer ersten Einschätzung dem Planfall 10b gegenüber aufgeschlossen.
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Weitere Informationen:

 

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Letzte Änderung: 31.10.2012