Meisterin / Meister der Hauswirtschaft
Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin / Hauswirtschafter - Kompetenzen für Profis
Die berufliche Fortbildung zum / zur Meister/in für den Beruf Hauswirtschaft qualifiziert im hauswirtschaftlichen Tätigkeitsbereich
- leitende
- koordinierende
- beratende
Funktionen zu übernehmen.
Das Berufsbild - Kompetenzen erwerben und weitergeben
Meister/innen sind unternehmerisch denkende und handelnde Fach- und Führungskräfte, die vielfältig Beschäftigung finden:
- Vor allem in Großhaushalten wie Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren, Kinder und Jugendliche sowie für behinderte Menschen, Krankenhäuser oder Tagungsstätten.
- Aber auch in Privathaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten oder
in selbständiger Tätigkeit als Anbieter/in hauswirtschaftlicher Dienstleistungen.
Neben der Koordination von Arbeitsabläufen der Haushaltsführung, stellen sie sicher, dass Aufträge personenorientiert und wirtschaftlich ausgeführt werden. Auch die Einhaltung gesetzlicher bzw. betrieblicher Qualitätsvorschriften fällt in ihr Aufgabenbereich. Des Weiteren verhandeln sie u.a. mit Lieferanten und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr.
Die erworbenen berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen befähigen sie zudem zur Ausbildung von jungen Nachwuchskräften im Beruf der Hauswirtschaft.
Der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung ermöglicht, neben weiteren Voraussetzungen, den Zugang zum Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (z.B. Bachelor of Science) führt.
Die Voraussetzungen zur Zulassung
Zur Meisterprüfung wird i.d.R. zugelassen, wer
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in hat und danach mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist d.h. hauptberuflich in einem hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieb mit Versorgungsbereich für größere Personengruppen arbeitet oder einen eigenen Haushalt mit mindestens einer zu versorgenden Person führt und einen dreimonatigen Praxisnachweis erbringt (siehe Praxisleitfaden)
oder
- eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis mit Fach- und Führungsaufgaben vorweist
oder
- den Nachweis erbringt, dass die erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Für die Durchführung der Meisterprüfung sind die Regierungspräsidien im jeweiligen Regierungsbezirk zuständig. Es wird empfohlen, die Zulassungsvoraussetzungen vorab mit dem zuständigen Regierungspräsidium abzuklären (siehe Karte).
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
Von unterschiedlichen Trägern der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen (wie z.B. die Fachschulen, Berufsschulen oder Verbände - siehe Karte) werden Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg angeboten. Informationen über aktuelle Kursangebote erhalten Sie direkt bei den Bildungsträgern oder den Zuständigen Stellen bei den Regierungspräsidien. Die Teilnahme an einem Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen.

Vorbereitungskurs
Mit diesem Symbol sind auf der obigen Karte die Standorte der Träger beruflicher Fortbildungsmaßnahmen gekennzeichnet bzw. aufrufbar.
Inhalte der Meisterprüfung
Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile mit folgenden Prüfungsleistungen:
1. Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- schriftliche Prüfung (180 Min.)
- Arbeitsprojekt über eine Dauer von 6 Monaten im betrieblichen Kontext schriftlich darlegen und umsetzen;
Präsentation des Projekts und Prüfungsgespräch (60 Min.)
2. Betriebs- und Unternehmensführung
- schriftliche Prüfung (180 Min.)
- Situationsaufgabe (180 Min. Vorbereitung), bei der die Haushalts- und Unternehmenssituation eines fremden Betriebes analysiert und beurteilt sowie im Prüfungsgespräch (60 Min.) vorgestellt wird
3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
- schriftliche Prüfung (180 Min.)
- praktischer Teil mit der Durchführung einer schriftlich geplanten Ausbildungseinheit (60 Min.) und Prüfungsgespräch (30 Min.)
Rechtsvorschriften/ Formulare/ Links
Allgemeine Rechtsvorschriften
Formulare zur Meisterprüfung
Links
Ansprechpartnerinnen bei den Regierungspräsidien
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