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Geprüfte Fachhauswirtschafterin / geprüfter Fachhauswirtschafter


Geprüfte Fachhauswirtschafterin / geprüfter Fachhauswirtschafter - ein attraktiver Beruf mit Zukunft

Geprüfte(r) Fachhauswirtschafter(in) ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz auf Bundesebene geregelter Fortbildungsberuf der Hauswirtschaft.
Für die Durchführung der Prüfungen ist in Baden-Württemberg landesweit das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft zuständig.

Fachhauswirtschafter/-innen sind hauswirtschaftliche Fachkräfte, die an der Schnittstelle Hauswirtschaft und Pflege tätig sind. Ihr Einsatz zielt auf die Förderung der selbständigen Lebensführung, auf die aktive Beteiligung und Einbindung der zu betreuenden Personen und damit auf die Steigerung ihrer Lebensqualität.

Fachhauswirtschafter/-innen sind darauf spezialisiert,

  • hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und Betreuungsangebote unter Beachtung der sich verändernden individuellen Ressourcen und Einschränkungen, der Gewohnheiten und der biografischen Aspekte der zu betreuenden Personen zu erbringen und zu gestalten,
  • unter Beachtung ihrer Ressourcen und ihres Aktivitätsniveaus in sinnstiftende hauswirtschaftliche Verrichtungen und freizeitbezogene Tätigkeiten einzubeziehen, einzubinden und zu beteiligen,
  • die zu betreuenden Personen in ihren Fähigkeiten zur eigenständigen Verrichtung alltäglicher Aufgaben und ihrer Lebensgestaltung zu sichern und
  • grundpflegerische Maßnahmen in Abstimmung mit den Pflegefachkräften durchzuführen.

Als Leitungskräfte können sie:

  • Alltagsbetreuer/innen, Angehörige und Ehrenamtliche in die individuelle Aktivierung, Betreuung und pflegerische Versorgung unter fachlicher Aufsicht einbeziehen,
  • die Qualität der Leistungen sichern und durch die Tätigkeit einen Beitrag zur individuellen Lebensqualität und Zufriedenheit der Bewohner/innen und ihrer therapieförderlichen Aktivierung leisten.

Welche persönlichen Voraussetzungen sind wichtig?

  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Persönliche Reife, sicheres Auftreten und kommunikative Kompetenz
  • Einfühlungsvermögen und Geduld
  • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Physische und psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbereitschaft

Mögliche Arbeitsbereiche und -orte:

  • ambulante und stationäre Alten- und Krankenpflege
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Sozialstationen und Privathaushalten.

Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig.
Nähere Informationen sind aus der Homepage der Agentur für Arbeit zu entnehmen.

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Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Zur Fortbildungsprüfung wird i.d.R. zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, davon eine mindestens halbjährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, oder
  • eine mindestens sechsjährige, dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis nachweist.

Es wird empfohlen, das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen vor Kursbeginn mit dem Regierungspräsidium Tübingen abzuklären.

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Inhalte der Fortbildungsprüfung

Die Prüfung gliedert sich in 3 Prüfungsteile:

  • Schriftliche Prüfungen in den Bereichen hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen, Kommunikation und berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Situationsbezogene praktische Fachaufgabe (als Hausarbeit), in der der Prüfling anhand eines Fallbeispiels nachweisen soll, dass er in der Lage ist, eigenständig komplexe Haushaltssituationen zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und auftretende Probleme einzuschätzen und zu lösen.
  • Ein Fachgespräch, insbesondere zu Inhalten und Ergebnissen der situationsbezogenen praktischen Fachaufgabe.
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Modellversuch in Baden-Württemberg: „Fachhauswirtschafter plus/Fachhauswirtschafterin plus“

Im Rahmen eines Modellversuchs bieten folgende Berufsfachschulen für Zusatzqualifikationen Ernährung, Erziehung, Pflege die Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung (berufsbegleitend, Theorie: 720 Stunden, gelenktes Praktikum: 8 Wochen in ambulanten und stationären Einrichtungen) an:

Nähere Informationen zu Dauer und Inhalten der schulischen Angebote sind der jeweiligen Homepage der Schule zu entnehmen.

Um die Fachhauswirtschafter und Fachhauswirtschafterinnen auf die geänderten Anforderungen der Arbeitgeber und Kunden in stationären und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen, insbesondere in den neuen Wohnformen für Menschen mit Betreuungs-, Unterstützungs- und Pflegebedarf vorzubereiten, werden durch die Berufsfachschulen zusätzlich grundpflegerische Inhalte vermittelt und geprüft. Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Grundpflege werden in einem Zertifikat durch die Berufsfachschulen bescheinigt.

externer Link Lehrpläne

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Rechtsvorschriften

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Weitere Informationen

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Auskunft

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 31
Frau Anja Schäfer
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
E-Mail: anja.schaefer@rpt.bwl.de
Telefon: 07071 757-3324
Telefax: 07071 757-3190

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Logo zum Ausbildungsberuf Fachhauswirtschafter/in

 

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Letzte Änderung: 05.06.2012