Flächensparen und Innenentwicklung
Nachhaltiges Flächenmanagement im Regierungsbezirk Freiburg
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist bundesweit ein wichtiges Politikfeld. Auch Baden-Württemberg setzt hier deutliche Akzente. Ministerpräsident Oettinger hat sich in seiner Regierungserklärung zum Flächensparen bekannt und das Aktionsbündnis „Flächen gewinnen“ initiiert, in dem Kommunen, Landes- und Regionalplanung, Umwelt- und Naturschutz sowie die Wirtschaft vertreten sind.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat sich bereits frühzeitig des Themas angenommen. Die Regierungspräsidien haben in ihren verschiedenen Funktionen diverse Möglichkeiten, Flächensparen voran zu bringen, sei es als Straßenplanungs-, höhere Abfallrechts-, oder Bodenschutzbehörde, sei es als Landesberg- oder Forstdirektion. Besonders bei der Zuständigkeit als höhere Baurechts- und Raumordnungsbehörde sowie als Förderinstanz setzt das Regierungspräsidium Schwerpunkte.
Zu nennen sind drei Aspekte:
1. Das Werben für das Flächensparen
In Pressegesprächen, Landrätesprengeln und Bürgerversammlungen wirbt das Regierungspräsidium Freiburg für das Flächensparen. Die Presseresonanz war beachtlich. Die Presseartikel riefen vielfältige Reaktionen der Leser hervor. Das Thema bleibt permanent im öffentlichen Bewusstsein.
Eine eigene Veranstaltung des Regierungspräsidiums gemeinsam mit dem Umweltministerium fand gute Resonanz bei kommunalen Entscheidungsträgern und Planern. Zudem wurden ein Symposium zur Flächenrevitalisierung sowie Veranstaltungen der Architektenkammer und der Regionalverbände zum Thema Flächensparen unterstützt. Eine gemeinsame Erklärung mit einem Regionalverband wurde öffentlichkeitswirksam unterzeichnet.
2. Die rechtliche Prüfung bei der Genehmigung von Flächennutzungsplänen
Im Jahr 2008 schloss das Regierungspräsidium mit den Landräten eine Zielvereinbarung ab. Danach ist bei der Genehmigung von Bauleitplänen ein strenger Maßstab an die Begründung der Gemeinden von neuen Flächenausweisungen im Außenbereich anzulegen. Damit wird gewährleistet, dass nicht nur die Flächennutzungspläne der Großen Kreisstädte, für das Regierungspräsidium zuständig ist, sondern auch die der kreisangehörigen Gemeinden, für die die Landratsämter zuständig sind, in angemessenem Umfang das gesetzliche Ziel des Flächensparens berücksichtigen. Ein Papier zur Plausibilitätsprüfung von Bauflächenbedarfsnachweisen war dieser Zielvereinbarung beigefügt. Ein entsprechendes Dokument wurde Anfang 2009 auch im Land abgestimmt und vom Wirtschaftsministerium an die nachgeordneten Behörden gegeben. Damit sind handhabbare Kriterien für eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben des § 1 a BauGB vorhanden, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist.
3. Die Förderung von Innenentwicklungsmaßnahmen
Ein dritter wichtiger Aspekt ist die finanzielle Förderung von Maßnahmen der Innenentwicklung über die Städtebauförderung und das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Entsprechende Anträge werden mit hoher Priorität versehen.
|