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Die Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Freiburg
Die Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte ist Teil der eigenständigen Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs IX. Sie arbeitet eng mit dem Bezirkspersonalrat zusammen.
Wenden Sie sich an die Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte, wenn eine dieser Fragen Sie beschäftigt:
- Was muss ich bei längerfristiger Erkrankung zu meinem Schutz beachten?
- Kommt für mich die Rekonvaleszenzregelung in Betracht?
- Was würde eigentlich begrenzte Dienstfähigkeit für mich bedeuten?
- Muss ich mit Versorgungsabschlägen rechnen?
- Kann ich trotz meiner Behinderung verbeamtet werden?
- Komme ich mit einer Behinderung für eine Beförderung in Frage?
- Kann ich Altersteilzeit beantragen? Welche Auswirkungen hätte das?
- Droht mir eine vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit?
- Kann ich selbst meine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit beantragen?
- Kann ich an eine andere Schule versetzt werden, wenn ich gesundheitlich beein-trächtigt bin?
- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich technische Hilfen benötige, um weiterhin in meinem Beruf tätig sein zu können?
- Welche Auswirkungen hat die Dienstrechtsreform für mich?
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Weitere Informationen
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