direkt zum Inhalt dieser Seite, Überspringen der Navigation

Suchen

20.11.2009

Abschnittsbezogene Erörterung für den Abschnitt zwischen Lahr und Mahlberg ab heute in der Stadthalle in Lahr


 

Wie bereits berichtet beginnt heute, Montag, 23.11.,in der Stadthalle in Lahr die abschnittsbezogene Erörterung für den Planfeststellungsabschnitt 7.3 (Lahr – Mahlberg). Diese Erörterung zur Antragstrasse der Bahn schließt sich unmittelbar an die abschnittsübergreifend für die Abschnitte von Lahr nach Riegel (PfA 7.3, 7.4 und 8.0) durchgeführte Erörterung zu den Varianten in der Vorwoche vom 18.11. bis 20.11.2009 in Herbolzheim an. Dieses für die Region so bedeutende Thema wurde an den vorangegangenen Tagen umfassend im Hinblick auf das Gutachten des Regionalverbands Südlicher Oberrhein sowie an die von den Städten Lahr und Mahlberg in Auftrag gegebenen Gutachten zur Optimierung der Autobahnparallele und zu deren Naturverträglichkeit erörtert. Daher wird die Variantenfrage heute nicht mehr Gegenstand sein. Dies bietet auch die Möglichkeit, die weiteren wichtigen Themen ausführlich und vertieft zu besprechen.

Heute geht es, nachdem die Bahn als Vorhabensträgerin das Projekt vorgestellt hat, um die im gesamten Bahnverfahren höchst umstrittenen  Beeinträchtigungen durch Lärm. Zunächst werden mit den Gemeinden Lahr, Kippenheim und Mahlberg die Grundsätze der Berechnungsverfahren und die daraus resultierende Herleitung des Lärmschutzkonzeptes der Bahn diskutiert. Hier gibt es deutlich abweichende  Auffassungen der kommunalen Vertreter, was die Berechnungsmethoden der Bahn betrifft. Danach werden das Lärmschutzkonzept der Bahn und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Detail mit den drei Gemeinden erörtert. Neben der grundsätzlichen Forderung der Städte Lahr und Mahlberg nach der Verlegung der Trasse an die Autobahn A 5 werden hilfsweise zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner deutliche Verbesserungen bei den vorgesehenen Schutzmaßnahmen über die gesetzlichen Standards hinaus gefordert. Auch die Gemeinde Kippenheim, die sich für die beantragte Planung ausspricht, fordert solche Verbesserungen. Kritisiert wird von den Gemeinden auch die rechtliche Einstufung mehrerer Gebiete (z. B. in Wohn-/Misch- oder Gewerbegebieten), welche für die Bemessung des Lärmschutzes wichtig ist.

Ab ca. 16:00 Uhr haben dann die privat Betroffenen Gelegenheit, ihre Einwendung zu erörtern.

Am Dienstag steht die Erörterung zu den Immissionsbeeinträchtigungen – Beeinträchtigungen durch Erschütterungen und durch Feinstaub – im Mittelpunkt. Diskutiert werden sollen insbesondere die Grundlagen der Berechnung von Erschütterungen sowie das von der Bahn vorgesehene Erschütterungsschutzkonzept. Die Bahn plant im Bereich von Lahr den Einbau eines optimierten Schotteroberbaus, in anderen Bereichen lehnt sie ein Schutzkonzept wegen Unverhältnismäßigkeit von Aufwand zu Nutzen ab. Die Gemeinden kritisieren  das von der Bahn vorgesehene Schutzkonzept stark; da der spätere Einbau von Erschütterungsschutzmaßnahmen schwer ist, fordern sie vertiefendere Untersuchungen und weitergehende Schutzmaßnahmen bereits jetzt, um absehbare Konflikte nicht auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Anschließend wird dann über die mehrjährige und in den Auswirkungen oft unterschätzte Bauzeit gesprochen, denn es ist  nicht nur mit Immissionen aus dem Baustellenbetrieb, sondern ggf. auch mit Verkehrsbeeinträchtigungen und anderen Einschränkungen zu rechnen. Auch an diesem Tag erhalten wieder ab ca. 15:00 Uhr Private Gelegenheit zur Erörterung ihrer Einwendung.

Der Schwerpunkt des dritten Tages liegt auf den Themen Naturschutz und Landwirtschaft. Dort wird insbesondere das vom Vorhabensträger vorgeschlagene naturschutzrechtliche Ausgleichskonzept sowie die diesem Konzept zugrunde liegenden Untersuchungen auf den Prüfstand gestellt. Aufgabe des Regierungspräsidiums als Anhörungsbehörde wird es hier sein, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Ausgleichskonzept vorzuschlagen, welches aber auch in gebotenem Maß Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Flächen und deren Bewirtschaftung nimmt. Ab ca. 16:00 Uhr haben dann wieder die privaten Einwender aus dem Bereich Landwirtschaft sowie die außerorts Grundstücksbetroffenen das Wort.
Am Donnerstag werden die kommunalen Belange der Gemeinden Lahr, Kippenheim und Mahlberg besprochen. Dazu gehören insbesondere die gemeindliche Infrastruktur wie querende Straßen und Gewässerüberführungen, aber auch die Gestaltung des Bahnhofsbereichs. Hier fordern die Gemeinden in vielen Punkten Verbesserungen der Bahnplanung. Als weiterer wichtige Punkt soll das Thema Sicherheit und Gefahrguttransporte besprochen werden. Ab ca. 13:30 Uhr erhalten Gewerbetreibende, Selbstständige und innerorts Grundstücksbetroffene Gelegenheit, ihre Einwendungen mit der Bahn zu besprechen. Sofern Erörterungsbedarf besteht, erfolgt im Anschluss daran die Erörterung der sonstigen öffentlichen Belange mit den Trägern öffentlicher Belange und den im öffentlichen Interesse tätigen Unternehmen.

Der Freitag ist als optionaler Reservetag für die Erörterung der Themen vorgesehen, die aus Zeitgründen an den anderen Tagen zu kurz kommen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Verfahrensführer, Joachim Lucht (0761 208-1112) und Silke Schmid (0761 208-1095) gerne zur Verfügung.


gez. Joachim Müller-Bremberger

 

zum Seitenanfang

 

Pressereferent

Joachim Müller-Bremberger
Tel.: 0761 208-1038
Fax: 0761 208-1066
E-Mail: joachim.mueller-bremberger@rpf.bwl.de

 

Vertreter

Matthias Henrich
Tel.: 0761 208-1039
E-Mail: Matthias.Henrich
@rpf.bwl.de

Sie befinden sich hier:   >  Freiburg   >  Presse   >  Archiv Pressemitteilungen F   >  November   >  Abschnittsbezogene Erörterung für den Abschnitt zwischen Lahr und Mahlberg 

Seite drucken      

Letzte Änderung: 24.11.2009