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Konjunkturprogramm


Aktuelle Hinweise vom 23.09.2009

 

Gemäß Ziffer 1.6 der ergangenen Zuwendungsbescheide stehen die nächsten vierteljährlichen Meldungen an:

1. Meldung des Auszahlungsbedarfs bis zum 01.10.2009, der zum 15.11.2009 ausbezahlt werden soll (Formular: Auszahlungsantrag), und

2. Meldung des voraussichtlichen Finanzbedarfs bis zum 01.11.2009 für die Monate Januar bis März 2010 (Formular: Meldung des voraussichtlichen Finanzbedarfs für das nächste Quartal).

Zur Anmeldung des Auszahlungsbedarfs und zur Meldung des voraussichtlichen Finanzbedarfs wurden neue Formulare entwickelt welche in den letzten Tagen per Email an jede einzelne Kommune versandt wurden. In den Formularen wurden die Daten der bewilligten Vorhaben inkl. SAP-Auftrags-Nummer und Mittelreservierungsnummer eingetragen. Beide Nummern werden vom Regierungspräsidium für jedes Vorhaben für interne Buchungszwecke vergeben und dienen zur eindeutigen Identifizierung der Vorhaben.

Auf der Internetseite finden Sie Leerformulare, jedoch bitten wir Sie die vorausgefüllten Formulare zu verwenden. Sollten Sie abhanden kommen, können Sie diese erneut anfordern unter der Emailadresse: servicestelle@rps.bwl.de.

Wenn Sie dennoch die Leerformulare verwenden, geben Sie bitte künftig bei jeder Anmeldung des Auszahlungsbedarfs und bei jeder Meldung des voraussichtlichen Finanzbedarfs für jedes Vorhaben die vergebene SAP-Auftragsnummer und die Mittelreservierungsnummer an.

  • Die in den Formularen vorab ausgefüllten Daten dienen der Verfahrenserleichterung und einer sicheren Datenübermittlung. Bitte prüfen Sie daher die Daten auf deren Richtigkeit und ergänzen Sie diese falls erforderlich. Besonders zu beachten ist das neu eingefügte Feld „Buchungszeichen“. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit uns ein Buchungszeichen mitzuteilen, welches in der Überweisung an Ihre Kasse angegeben wird und somit in Ihrem Haus eine Zuordnung vereinfacht.
  • Im Auszahlungsantrag dürfen abweichend von Ziffer 1.4 ANBEST-K Mittel nur in der Höhe angefordert werden, in der Rechnungen zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vorliegen.
  • Nach Ziffer 1.6 ANBest-K werden Teilbeträge unter 10.000 Euro nicht ausbezahlt. Maßgeblich ist die Summe der auszuzahlenden Beträge aus Bildungs- und Infrastrukturpauschale (Zusammenfassung der Einzelbeträge aus beiden Pauschalen).
  • Wurde für eine Maßnahme eine Zuwendung unterhalb der Grenze von 25.000 Euro bewilligt, können die Mittel nur in voller Höhe zur Auszahlung angemeldet werden. Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Verwendungsnachweis vorzulegen. Eine Anmeldung von Teilbeträgen ist hier nach Ziffer 1.7 ANBest-K nicht zulässig.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Schlusszahlung von 20% der Zuwendung nur bei Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen kann. Es wird daher um gleichzeitige Vorlage des Verwendungsnachweises gebeten, sofern eine Vollauszahlung bzw. eine Auszahlung der letzten 20% angefordert wird.
  • Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis alleine nicht Grundlage für die Auszahlung ist und Sie für jede Auszahlung immer einen Auszahlungsantrag stellen müssen. Bitte legen Sie daher zusammen mit dem Verwendungsnachweis immer einen Auszahlungsantrag vor.
  • Ein Vordruck für den Verwendungsnachweis steht Ihnen auf unserer Homepage unter www.rp-stuttgart.de ebenfalls zur Verfügung. Auf unser Schreiben vom 08.07.2009 Nr. 14-0430.7-1/Berichtswesen wird hierbei verwiesen.
  • Der Auszahlungsantrag ist per Fax (Faxnummer 0711/904-11497) und der voraussichtliche Finanzbedarf per E-Mail (Referat13@rps.bwl.de) an das Regierungspräsidium Stuttgart zu senden.

Das Regierungspräsidium bittet um Beachtung der vorstehenden Hinweise und insbesondere um Einhaltung der Meldefristen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Servicestelle Konjunkturprogramm beim Regierungspräsidium, Telefon 0711/904-11488 oder 0711/904-11489 wenden.

 

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Letzte Änderung: 15.07.2011