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Was bedeutet eigentlich "Planfeststellung"?

Das Planfeststellungsverfahren ist sozusagen das Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist z. B. vorgeschrieben für neue Straßen und Autobahnen, Schienenwege, Seilbahnen und Straßenbahnen. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Plan­fest­stellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung dieser Belange (z. B. Natur­schutz, Landwirtschaft, privates Eigentum) mit den für das Vorhaben sprechenden Argu­menten (z. B. Verbesserung der Verkehrssicherheit, Entlastung von Lärm und Abgasen) statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.

Ein besonderes Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte "Konzentrationswirkung". Das bedeutet, daß der Planfeststellungsbeschluss alle anderen, an und für sich notwendi­gen Genehmigungen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnisse, naturschutzrechtliche Befreiungen) ersetzt, d. h. nur eine einzige "Genehmigung" erteilt wird. Dies wiederum erfordert die Beteiligung zahlreicher "Träger öffentlicher Belange" (Fachbehörden, Gemeinden, Ver­bände usw.), deren Aufgabenbereich berührt ist und die ihren Sachverstand und ihre For­derungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können.

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Referat 15

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Letzte Änderung: 18.03.2009