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Konjunkturpaket

Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes (ZIP) stehen für kommunalbezogene Investitionen 866 Mio. Euro landesweit zur Verfügung. Von diesen 866 Mio. Euro werden für den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur 499 Mio. Euro und für den Schwerpunkt Infrastruktur 110 Mio. Euro pauschal auf die Kommunen verteilt.

Allein im Regierungsbezirk Karlsruhe stehen den Kommunen damit rund 121 Mio. Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und rund 28 Mio. Euro für sonstige Infrastrukturmaßnahmen pauschal zur Verfügung. Sämtliche Bescheide zu den Pauschalmitteln sind bereits erteilt.

Symbol Verwendungsnachweis (WORD 19,5 KB)

Für die Bereiche der Bildungs- und Infrastrukturpauschale wurde vom Finanzministerium abweichend von Punkt 7.2–7.7 ANBest-K ein vereinfachter Verwendungsnachweis eingeführt. Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat dem Verwendungsnachweis in dieser Form gemäß VV Nr. 15.6 zu § 44 LHO zugestimmt. Die Ziffer 9.8 der Zuwendungsrichtlinie wurde entsprechend geändert. Mit dem Verwendungsnachweis sind keine Rechnungen zu übersenden.
Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme dem Regierungspräsidium vorzulegen.

Symbol Erläuterungen zur Mittelanforderung und zum Auszahlungsverfahren (WORD 25 KB) 

Soweit bewilligte Maßnahmen noch ausgetauscht oder in wesentlichen Teilen geändert werden sollen, ist hierfür bis spätestens 31.03.2010 ein neuer schriftlicher Antrag zu stellen. Für die Beantragung verwenden Sie bitte die Pfeil Anlage 2 des Anmeldeformulars. Wir regen an, mit der Umsetzung dieser Maßnahmen erst dann zu beginnen, wenn die Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vorliegt.

Über sonstige Änderungen bei bewilligten Maßnahmen, die nicht grundsätzlicher Art sind, bitten wir uns formlos schriftlich zu informieren (vgl. auch Ziff. 2.8 der Zuwendungsbescheide).

Die Pressemitteilungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu diesem Thema finden Sie in unserem Pressearchiv.  

Im Rahmen des Landesinfrastrukturprogramms werden verschiedene Programme des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) um insgesamt 150 Mio. Euro und der Ausgleichstock um 60 Mio. Euro erhöht.

Weitere Informationen finden Sie auf der  Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg


Ansprechpartner für weitere allgemeine Fragen

Frau Zorn
Telefon 0721 926-4158


Ansprechpartner für Auskünfte zum Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur

Herr Klaiber
Telefon 0721 926-4162
(Landkreise Calw, Freudenstadt, Karlsruhe, Rastatt und Enzkreis sowie Stadtkreise Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim)

Frau Berger
Telefon 0721 926-4535
(Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim)
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag vormittags

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Postanschrift

Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe

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Letzte Änderung: 09.02.2010