Qualitätsmanagement
Qualitätsentwicklung mit Selbstevaluation
Die Erstverantwortung für die pädagogische Arbeit bei der Schule ist ein grundlegender Erfolgsfaktor. Aus diesem Grund ist die Stärkung der Eigenständigkeit der Schulen ein konsequentes bildungspolitisches Ziel. Mit zunehmender Eigenständigkeit der einzelnen Schule ist eine steigende Verantwortung für die Schulqualität verbunden.
Der Landtag hat am 13. Dezember 2006 einstimmig das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes (GBl. S. 378) beschlossen. Nach §114 SchG sind die Schulen nunmehr zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität zu einer regelmäßigen Selbstevaluation verpflichtet. Damit soll die Erstverantwortung der Schule für ihre eigene Qualität weiter gestärkt und in einem verbindlichen Rahmen der Selbstvergewisserung über das Erreichte gestellt werden.
Qualitätsentwicklung ist Aufgabe aller Lehrkräfte. Die Letztverantwortung für den Prozess der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Schule trägt jedoch die Schulleitung.
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung setzen systematische Verfahren und eine strukturierte Vorgehensweise voraus. Das Referat 77 des Regierungspräsidiums Tübingen unterstützt die Schulen in diesem Prozess und bietet den Schulen ein umfangreiches Angebot in Form von Beratung, Begleitung und Fortbildung durch die Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung.
In diesem Bereich finden Sie Angebote und Informationen zu folgenden Themen:
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