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Ergänzungsprüfung in Latein und Griechisch (Latinum, Großes Latinum, Graecum).

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt jährlich im Frühjahr und im Herbst Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, Großen Latinums und des Graecums durch.

  1.  Zulassungsvoraussetzungen
  2.  Anmeldung / Rücktritt
  3.  Anforderungen und Umfang der Prüfung
  4.  Bestehensregelungen
  5.  Termin und Ort der nächsten Prüfung
  6.  Prüfungsergebnisse und Prüfungspläne
  7.  Hinweise

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1. Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung können Bewerber zugelassen werden, die

  • in Baden-Württemberg die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erworben haben oder
  • als Studierende mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife (zum Zeitpunkt der Prüfung) an einer Hochschule des Landes Baden-Württembergs immatrikuliert sind.

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2. Anmeldung / Rücktritt

2.1 Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet:  Formular.
    Die Anmeldefrist ist abgelaufen.
  • An das Regierungspräsidium - Schule und Bildung - müssen zusätzlich folgende Unterlagen geschickt werden:
    • Studierende:  eine Studienbescheinigung
    • Bewerber, die nicht immatrikuliert sind: Nachweis über die in Baden-Württemberg erworbene Hochschulreife (Zeugniskopie)

Die Unterlagen müssen während der Anmeldefrist beim Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung -, Ruppmanstr, 21, 70565 Stuttgart zu Händen von Frau Dr. Niens eingereicht werden.

Sie erhalten ca. zwei Wochen vor der schriftlichen Prüfung einen Zulassungsbescheid, den Sie zur Prüfung mitbringen müssen.

2.2 Anmeldefrist für die nächste Prüfung

Sie konnten sich bis Freitag, 3. Februar 2012, anmelden.

2.3 Rücktritt von der Prüfung

Sie können sich bis zum 13. Februar 2012 formlos auf dem Postweg von der Prüfung abmelden. Bitte verwenden Sie auf dem Kuvert das Stichwort "Abmeldung Ergänzungsprüfung".
Wichtig: Abmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.

Die Abmeldung senden Sie an das Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart zu Händen von Frau Dr. Niens.

Danach ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Ohne dieses Attest gilt die Prüfung als nicht bestanden.

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3. Anforderungen und Umfang der Prüfung

3.1 Anforderungen

Latinum

Sicherheit in der Elementargrammatik, ausreichender Wortschatz, ausreichende Lektüre von Werken Ciceros (der Schwierigkeitsgrad entspricht den folgenden Werken: Rede de imperio Cn. Pompeii, Reden gegen Verres, Reden gegen Catilina).

Großes Latinum

Sicherheit in der Elementargrammatik, ausreichender Wortschatz, Verständnis nicht zu schwieriger Stellen aus Sallust und Cicero

Graecum

Sicherheit in der Elementargrammatik, ausreichender Wortschatz, Verständnis nicht zu schwieriger Stellen aus Xenophon und Platon

3.2 Umfang der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Die Schriftliche Prüfung

Inhalt:

Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines Textabschnittes im Umfang von ca. 180 Wörtern, beim Graecum ca. 190 Wörter.

Bearbeitungszeit:

180 Minuten

Hilfsmittel:

Zulässig sind

  • ein Wörterbuch (Latein: Langenscheidt - Pons - Stowasser; Griechisch: Gemoll o. ä.)
  • ein Nachschlagewerk zur deutschen Rechtschreibung und Zeichensetzung.
  • Für Student/innen aus dem Ausland sind folgende Wörterbücher zugelassen: „Deutsch als Fremdsprache“ / „Deutsch/ Muttersprache/ Deutsch“

Kopierte Beilagen und handschriftliche Vermerke in den Lexika sind nicht zulässig.



Die Mündliche Prüfung

Umfang:

Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert ca. 15 Minuten. Ebenso lang ist die Vorbereitungszeit.

Hilfsmittel:

keine



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4. Bestehensregelungen

Ergebnis der Prüfung

Das Gesamtergebnis der Prüfung wird zu gleichen Teilen aus den Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistung ermittelt.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aus dem Ergebnis der schriftlichen und der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ (4,0) ist und keiner der beiden Prüfungsteile mit der Note „ungenügend“ bewertet wurde. Dementsprechend wird ein Prüfling zum zweiten Teil der Prüfung nicht zugelassen, wenn bereits der erste Prüfungsteil mit der Note „ungenügend“ bewertet wurde.

Wiederholung der Prüfung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prüfung nur einmal wiederholt werden darf. Im Fall einer Wiederholung muss immer die gesamte Prüfung - schriflicher und mündlicher Teil - wiederholt werden.

5. Termin und Ort der nächsten Prüfung

Termine

Die voraussichtlichen Termine für die Frühjahrsprüfung 2012

I) Schriftliche Prüfung:

  • Graecum:     Dienstag, 28. Februar 2012 
  • Latinum und Großes Latinum:    Mittwoch, 29. Februar 2012

II) Mündliche Prüfung:

Die mündlichen Prüfungen finden am Dienstag und Mittwoch, 17. und 18. April 2012, statt.

Die Prüfungspläne werden nach Feststellung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung auf unserer Website bekannt gegeben.

Ort

 Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, Herdweg 72, 70174 Stuttgart

oder

 Theodor-Heuss-Gymnasium, Gymnasiumstrasse 70, 74072 Heilbronn



Die Zuweisung zu einem der beiden Prüfungsorte erfolgt durch das Regierungspräsidium. Ihren Prüfungsort entnehmen Sie bitte dem Zulassungsschreiben. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin oder Prüfungsort.

Die voraussichtlichen Termine für die Herbstprüfung 2012

I) Schriftliche Prüfung:

Graecum: Dienstag, 25.09.2012

Latinum und Großes Latinum: Mittwoch, 26.09.2012

II) Mündliche Prüfung:

6. und 7. November 2012

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6. Prüfungsergebnisse und Prüfungspläne

Derzeit liegen keine Prüfungsergebnisse oder Prüfungspläne vor.

7. Hinweise

  • Bitte bringen Sie zu den Prüfungen einen gültigen Lichtbildausweis mit.
  • Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife erwerben durch die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums nicht die Qualifikation der allgemeinen Hochschulreife.
  • Um Sie jederzeit erreichen zu können (bei Terminänderungen, Rückfragen o. ä.), teilen Sie uns bitte unbedingt Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Telefonnummer mit.
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internetredaktion_abt7(at)rps.bwl.de / ku

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Letzte Änderung: 03.02.2012