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Aufgaben des Regierungspräsidiums


Außerhalb einer Katastrophe hat das Regierungspräsidium Tübingen folgende Aufgaben:

  • Aufsichts- und Unterstützungsfunktion für die nachgeordneten Behörden
  • Erstellung von Katastrophenschutzplänen und deren Fortschreibung auf der Ebene des Regierungspräsidiums
  • Sicherstellung der Arbeitsbereitschaft des Verwaltungsstabes
  • Durchführung von Übungen des Katastrophenschutzes
  • Mittelverteilung an die KatS-Einheiten des Bundes und des Landes Baden-Württemberg
  • Überwachung der Seveso-II-Richtlinie für Betriebe mit gefährlichen Stoffen
  • Planungen / Koordination im Bereich Zivile Verteidigung

Des Weiteren ist das Referat 14 für die interne Schulung des Verwaltungsstabes („Krisenstabes“) im Regierungspräsidium zuständig. Der Verwaltungsstab tritt auf Anordnung des Regierungspräsidenten dann zusammen, wenn die ständige Organisation der Behörde nicht sicherstellen kann, dass anstehende Aufgaben ziel- und zeitgerecht erfüllt werden können. Dies ist zum Beispiel bei Ereignissen mit hohem Koordinationsbedarf, großräumigen Schadenslagen und Katastrophen der Fall.

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Letzte Änderung: 22.02.2013