Katastrophenschutzdienst
Die Vollzugsaufgaben im Katastrophenschutz werden nicht von den Katastrophenschutzbehörden selbst, sondern von speziell ausgebildeten Einsatzkräften ausgeübt. Nach § 10 Abs. 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes werden nach Fachdiensten gegliederte Einheiten und Einrichtungen gebildet. Diese bestehen aus den Bereichen:
- Brandschutz, Technische Hilfe und ABC-Schutz
- Sanitäts- und Betreuungsdienst
- Wasserrettung
- Veterinär
Zu diesen Fachdiensten gehören im Regierungsbezirk Tübingen die Feuerwehren, Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht, Bundesverband Rettungshunde, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsche Rettungsflugwacht, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst. Ergänzt wird der Katastrophenschutzdienst durch Amtshilfe der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk.
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