direkt zum Inhalt dieser Seite, Überspringen der Navigation

Suchen

Katastrophenschutzdienst


Die Vollzugsaufgaben im Katastrophenschutz werden nicht von den Katastrophenschutzbehörden selbst, sondern von speziell ausgebildeten Einsatzkräften ausgeübt. Nach § 10 Abs. 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes werden nach Fachdiensten gegliederte Einheiten und Einrichtungen gebildet. Diese bestehen aus den Bereichen:

  • Brandschutz, Technische Hilfe und ABC-Schutz
  • Sanitäts- und Betreuungsdienst
  • Wasserrettung
  • Veterinär

Zu diesen Fachdiensten gehören im Regierungsbezirk Tübingen die Feuerwehren, Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht, Bundesverband Rettungshunde, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsche Rettungsflugwacht, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst. Ergänzt wird der Katastrophenschutzdienst durch Amtshilfe der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk.

zum Seitenanfang

 

Sie befinden sich hier:   >  Tübingen   >  Abteilungen   >  Abteilung 1   >  Referat 14   >  Katastrophenschutz   >  Katastrophen- schutzdienst 

Seite drucken      

Letzte Änderung: 22.02.2013