Schutzgebietsverfahren Naturschutz
Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt, zur Durchführung des § 4 Abs.3 der Biosphärengebietsverordnung Schwäbische Alb eine Allgemeinverfügung zur Ausweisung der Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb zu erlassen.
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Hinweis:
Die Bekanntmachungen stehen Ihnen nur im genannten Veröffentlichungszeitraum zur Verfügung.
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