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Versetzungswünsche

Versetzungswünsche innerhalb Baden-Württembergs

Lehrkräfte des Landes, die sich innerhalb Baden-Württembergs versetzen lassen möchten, stellen den Antrag auf Versetzung an eine andere Schule im Internet unter der
Adresse

 www.lehrerversetzung-bw.de

bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien. Den Belegausdruck ihres Antrags geben die Lehrkräfte unterschrieben bei ihrer Schulleitung ab.

Im Bereich der allgemein bildenden Gymnasien erleichtert es die gewünschte Versetzung, wenn die Versetzungsbewerberinnen und -bewerber sich frühzeitig (schon vor Januar) bei den von ihnen bevorzugten Schulen vorstellen und von der Schulleitung im Bedarfsbericht namentlich angefordert werden.

Versetzungswünsche in ein anderes Bundesland (LTV)

Anträge auf Aufnahme in das Lehreraustauschverfahren zur Versetzung in ein anderes Bundesland müssen spätestens 6 Monate vor dem Versetzungstermin (d.h. vor dem 1. Februar bzw. vor dem 1. August) auf dem Dienstweg gestellt werden.

 Antrag für das Lehreraustauschverfahren

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Letzte Änderung: 26.02.2010