Luftreinhalteplan für die Stadt Tübingen
In den Jahren 2003 bis 2009 ermittelte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) an den Spot-Messstationen Tübingen-Unterjesingen, Tübingen-Mühlstraße folgende Werte:
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Feinstaub (PM10)
Überschreitungshäufigkeit des
Tagesmittelgrenzwertes in Höhe von 50
µg/m³
maximal zulässig: 35 Tage
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Stickstoffdioxid
Jahresmittelwert
Grenzwert ab 2010: 40 µg/m³
µg/m³
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Tübingen-
Unterjesingen |
Tübingen
Mühlstraße |
Tübingen-
Unterjesingen |
Tübingen
Mühlstraße |
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2003
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45 |
38 |
67 |
63 |
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2004
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30 |
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63 |
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2005
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69 |
101 |
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2006
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84 |
57 |
64
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79 |
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2007
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46 |
28 |
56
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74 |
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2008
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50 |
30 |
57
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78 |
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2009
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43 |
-* |
61
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-* |
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2010
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51 |
44 |
60
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78 |
* keine Messergebnisse für die Mühlstraße aufgrund von Bauarbeiten im Jahr 2009
Trotz der bislang umgesetzten Maßnahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplans aus dem Jahr 2005 werden die Immissionsgrenzwerte weiterhin überschritten. Aufgrund dessen und aufgrund der Auflagen der EU-Kommission zur Fristverlängerung schreibt das Regierungspräsidium Tübingen unter Einbeziehung der Stadt Tübingen den Luftreinhalteplan fort. In der Entwurfsfassung für Tübingen werden Maßnahmenoptionen vorgestellt. Die Öffentlichkeit wird hierüber informiert und beteiligt.
Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaub (PM10)-Belastung sind
- Verbesserungen bei der Verkehrsführung, z.B. in Tübingen-Unterjesingen und in der Tübinger Mühlstraße,
- Geschwindigkeitsreduzierung auf bestimmten Straßenabschnitten,
- die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern, Neubeschaffungen nur noch mit Partikelfilter oder aber der Einsatz von Gasfahrzeugen,
- Fahrverbote für Altfahrzeuge.
Beispiele für Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung beitragen sollen sind
- Verkehrsverlagerungen, z.B. durch Straßenbaumaßnahmen,
- die Verstetigung des Verkehrs, z.B. durch die Einrichtung von Tempo-30-Zonen oder eine optimierte Steuerung des Verkehrs,
- die konsequente Nutzung modernster Abgasminderungstechnologien, insbesondere bei Omnibussen und Nutzfahrzeugen,
- Fahrverbote, schwerpunktmäßig für ältere Dieselfahrzeuge,
- die Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr durch die Weiterentwicklung des ÖPNV und durch die Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs.
Die Planfortschreibung für Tübingen sieht schwerpunktmäßig die Fortführung der Fahrverbotsstufen für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik in der Umweltzone vor. Seit 2008 ist die erste Stufe der Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 der Kfz-Kennzeichnungsverordnung (KfZ ohne Plakette) in Kraft. Ab 2012 gelten die Fahrverbote dann zusätzlich für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Des Weiteren ist die Einführung von Fahrverboten für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) ab 2013 geplant.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen (Herbst 2011)
Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG bei der Änderung des Luftreinhalteplans für Tübingen anhand eines Fortschreibungsentwurfes.
Dieser Fortschreibungsentwurf lag für einen Monat öffentlich aus, und zwar in der Zeit vom 26. September 2011 bis einschließlich 25. Oktober 2011.
Der Entwurf für die Planfortschreibung kann hier in elektronischer Form eingesehen werden:
Textfassung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen (PDF, 2.5 MB)
Zusätzlich können hier die vom Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen der Fortschreibung des Tübinger Luftreinhalteplans beauftragten Gutachten eingesehen werden:
Wirkungsgutachten Tübingen der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 9.7 MB)
Wirkungsgutachten Tübingen-Unterjesingen der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 1.4 MB)
Wirkungsgutachten T30 Innenstadt der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 6.6 MB)
Wirkungsgutachten T50 Schlossbergtunnel der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 174 KB)
Es bestand die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen zum Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Tübingen einzubringen. Dies war bis zu zwei Wochen nach Ende der Auslegefrist bis einschließlich 08.11.2011 möglich.
Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt.
Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen am 12. Oktober 2011
Um der Öffentlichkeit darüber hinaus Gelegenheit zu geben, sich aus erster Hand über die Maßnahmen des Planentwurfs zu informieren und die Vorschläge zu diskutieren, führte das Regierungspräsidium Tübingen am 12. Oktober eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterten die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums sowie die Gutachter die aktuellen Planungen, standen für Fragen zur Verfügung und nahmen Anregungen und Vorschläge entgegen.
Die vorgestellten Vortragspräsentationen können hier eingesehen werden:
Der bisherige Luftreinhalte und Aktionsplan für Tübingen/Reutlingen
Luftreinhalte- und Aktionsplan von 2005 (PDF, 2.99 MB)
Maßnahmen - Kurzübersicht 2005 (PDF, 18.4 KB)
Umweltzone Tübingen (PDF, 278 KB)
Weitere Informationen:
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