Luftreinhalteplan für die Stadt Tübingen
In den Jahren 2003 bis 2012 ermittelte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) an den Spot-Messstationen Tübingen-Unterjesingen, Tübingen-Mühlstraße folgende Werte:
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Feinstaub (PM10)
Überschreitungshäufigkeit des
Tagesmittelgrenzwertes in Höhe von 50
µg/m³
maximal zulässig: 35 Tage
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Stickstoffdioxid
Jahresmittelwert
Grenzwert ab 2010: 40 µg/m³
µg/m³
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Tübingen-
Unterjesingen |
Tübingen
Mühlstraße |
Tübingen-
Unterjesingen |
Tübingen
Mühlstraße |
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2003
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45 |
38 |
67 |
63 |
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2004
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keine Messung |
30 |
keine Messung |
63 |
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2005
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keine Messung |
keine Messung |
69 |
101 |
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2006
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84 |
57 |
64
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79 |
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2007
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46 |
28 |
56
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74 |
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2008
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50 |
30 |
57
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78 |
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2009
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43 |
-* |
61
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-* |
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2010
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51 |
44 |
60
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78 |
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2011
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34
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53
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56
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73
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2012
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25
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31
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55
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62
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* keine Messergebnisse für die Mühlstraße aufgrund von Bauarbeiten im Jahr 2009
Trotz der bislang umgesetzten Maßnahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplans aus dem Jahr 2005 werden die Immissionsgrenzwerte weiterhin überschritten. Aufgrund dessen und aufgrund der Auflagen der EU-Kommission zur Fristverlängerung hat das Regierungspräsidium Tübingen unter Einbeziehung der Stadt Tübingen den Luftreinhalteplan fortgeschrieben.
Die aktuelle erste Planfortschreibung für Tübingen sieht schwerpunktmäßig die Fortführung der Fahrverbotsstufen für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik in der Umweltzone vor. Seit 2008 ist die erste Stufe der Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 der Kfz-Kennzeichnungsverordnung (Kfz ohne Plakette) in Kraft. Seit 01.01.2012 gelten die Fahrverbote zusätzlich für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Die Fahrverbote gelten ab dem 01.01.2013 auch für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette). Außerdem werden u.a. Geschwindigkeitsreduzierungen im Innenstadtgebiet und auf der B 28 (Schloßbergtunnel, Ortsdurchfahrt Unterjesingen) festgesetzt.
Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen (März 2012)
Die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Tübingen wurde am 26.03.2012 bekannt gemacht und ist seit 09.04.2012 rechtskräftig. Der Plan lag für 2 Wochen in der Zeit vom 26.03.2012 bis zum 08.04.2012 öffentlich aus.
Der Plantext sowie der Ablauf des Beteiligungsverfahrens kann hier in elektronischer Form eingesehen werden:
Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen - März 2012 (PDF, 3.3 MB)
Ablauf des Beteiligungsverfahrens - März 2012 (PDF, 171 KB)
Zusätzlich können hier die vom Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen der Fortschreibung des Tübinger Luftreinhalteplans beauftragten Gutachten eingesehen werden:
Wirkungsgutachten Tübingen der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 9.7 MB)
Wirkungsgutachten Tübingen-Unterjesingen der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 1.4 MB)
Wirkungsgutachten T30 Innenstadt der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 6.6 MB)
Wirkungsgutachten T50 Schlossbergtunnel der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 174 KB)
Informationsveranstaltung der Stadt Tübingen zu Tempolimits und Luftreinhaltung
Am 27. Februar haben die Stadt Tübingen und das Regierungspräsidium zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in der erläutert wurde, wie und warum Tempolimits in Tübingen veranlasst wurden. Die Präsentationen des Regierungspräsidiums Tübingen und der Gutachterbüros Aviso / Rau sind hier hinterlegt:
Präsentation Tempolimits in Tübingen des Regierungspräsidiums Tübingen (PDF, 1.3 MB)
Präsentation T30 Innenstadtring Tübingen der Ingenieurbüros Rau / AVISO (PDF, 4.9 MB)
Der bisherige Luftreinhalte- und Aktionsplan für Tübingen/Reutlingen von 2005
Luftreinhalte- und Aktionsplan von 2005 (PDF, 2.99 MB)
Maßnahmen - Kurzübersicht 2005 (PDF, 18.4 KB)
Umweltzone Tübingen (PDF, 278 KB)
Weitere Informationen:
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