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Vormerkstelle nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)


Das Regierungspräsidium Tübingen ist als sogenanntes Vor-Ort-Präsidium Vormerkstelle des Landes Baden-Württemberg nach dem Soldatenversorgungsgesetz.

 

Informationen und Antragsvordrucke

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Letzte Änderung: 16.08.2012