direkt zum Inhalt dieser Seite, Überspringen der Navigation

Suchen

Steuerliche Aspekte für Stiftungen


Über die steuerlichen Aspekte einer Stiftung, insbesondere über die inhaltlichen Anforderungen an die Stiftungssatzung als Voraussetzung dafür, die möglichen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, berät das zuständige Finanzamt.

Klicken Sie bitte den nachfolgen Link an und geben Sie den Ort ein, an dem die Stiftung den Sitz haben soll. Es erscheint dann unter dem Abschnitt „Zuständige Stelle“ das für Ihre Stiftung zuständige Finanzamt:
 Serviceportal Baden-Württemberg

Zweckmäßig ist es, noch vor dem Antrag auf Anerkennung der Stiftung den Entwurf des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung der Stiftungsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig sollte der Entwurf der Stiftungssatzung auch dem Finanzamt zugeleitet werden.  Serviceportal Baden-Württemberg

Stifter und Stiftungen können Steuervorteile erst dann in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt der Stiftung die Gemeinnützigkeit bescheinigt hat. Ab diesem Datum kann die Stiftung an Zustifter und Spender Zuwendungsbestätigungen ausstellen, die sich steuermindernd auswirken.

Verfolgt eine Stiftung nach Ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung in selbstloser Weise ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke, so kann sie erhebliche steuerliche Vergünstigungen beanspruchen.
Um steuerliche Vergünstigungen zu erlangen, müssen in der Stiftungssatzung verschiedene Bestimmungen genannt sein.

zum Seitenanfang

Weitere Informationen:

Serviceportal Baden-Württemberg „Steuerliche Aspekte“

Broschüre „Steuertipps für gemeinnützige Vereine“ des Finanzministerium Baden-Württemberg (PDF, 1.1 MB)

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Innenministerium Baden-Württemberg

Broschüre „Stiftungen - Stifter sind Partner“ des Innenministeriums Baden-Württemberg (PDF, 284 KB)


zum Seitenanfang

 

 

Weitere Informationen

Sie befinden sich hier:   >  Tübingen   >  Abteilungen   >  Abteilung 2   >  Referat 24   >  Stiftungen   >  Steuerliche Aspekte für Stiftungen 

Seite drucken      

Letzte Änderung: 22.10.2010