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Abteilung 8 - Landesaufnahmeeinrichtung, Ausländer, Spätaussiedler, Zentrale Bußgeldstelle

Manfred Garhöfer, Abteilungsleiter 8

Abteilungsleitung:

Manfred Garhöfer, Abteilungsdirektor
Telefon: 0721 926-7000
Email: abteilung8@rpk.bwl.de (Referate 81-84, 86) oder poststelle-zbs@rpk.bwl.de (Referat 85)

Stellvertretung:

Susanne Diebold, Leitende Regierungsdirektorin
Telefon: 0721 926-7018
Email: Susanne.Diebold@rpk.bwl.de

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Unsere Aufgaben im Überblick:

Schwerpunkte der Arbeit der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind die landesweit wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auf allen Autobahnen in Baden-Württemberg.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Karlsruhe stehen die Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland kommen und die Baden-Württemberg im Rahmen einer festgelegten Quote aufzunehmen hat. Hier in Karlsruhe ist die Anlaufstelle und einzige Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für alle Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge. Von hier aus werden sie, Asylbewerber nach Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das mit einer Außenstelle in dieser Einrichtung vertreten ist, nach kurzem Aufenthalt in die Staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt- und Landkreise verteilt. Soweit keine Aufenthaltsbeendigung erfolgt, organisiert das Regierungspräsidium im Anschluss an die Unterbringung in den Staatlichen Gemeinschaftsunterkünften die weitere Verteilung dieser Personen in die Kommunen.

Die Kosten für alle aufgenommenen Personengruppen werden den Stadt- und Landkreisen im Rahmen von Pauschalzahlungen landesweit durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erstattet.

Die Abteilung 8 ist daneben verantwortlich für die Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern und sonstigen Ausländern im Regierungsbezirk. Diese Aufenthaltsbeendigung erfolgt entweder durch unterstützte freiwillige Ausreise oder in Form der Abschiebung. Für straffällige Ausländer, die sich in Untersuchungshaft oder in Strafhaft befinden, entscheidet die Abteilung zudem über die Frage der Ausweisung. Auch ist das Regierungspräsidium in allen Bereichen des Ausländerrechts und des Flüchtlingsaufnahmebereiches Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde für die unteren Ausländerbehörden bzw. die unteren Aufnahmebehörden und entscheidet in diesem Zusammenhang z.B. über Widersprüche. Daneben übt das Regierungspräsidium Rechts- und Fachaufsicht auch in Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten (z.B. Einbürgerungen, Standesamtsaufsicht) aus. Durch die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht werden einheitliche Standards in rechtlicher und fachlicher Hinsicht für den gesamten Regierungsbezirk gewährleistet.

Als weitere landesweit durchzuführende Aufgabe nimmt die Abteilung 8 die Zuständigkeit für die Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten auf allen Autobahnen Baden-Württembergs wahr. Hierzu zählt insbesondere die Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverletzungen, aber auch die Ahndung von Alkohol- oder Drogenverstößen und unzulässigen Überholungsmanövern. Ein wichtiger Bereich ist außerdem die Überwachung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Immer wieder werden bei entsprechenden Kontrollen zum Teil ganz erhebliche technische Mängel u.ä. festgestellt, die geahndet werden. In der Regel ergehen Bußgeldbescheide, oft auch in Verbindung mit Fahrverboten und der Verwahrung des Führerscheins. Die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet ungefähr 250.000 Einzel- und Sammelanzeigen pro Jahr. Im Durchschnitt werden dabei z.B. ca. 10.000 Fahrverbote pro Jahr verhängt (ein bis drei Monate). Durch eine konsequente Rechtsanwendung trägt die Abteilung in besonderer Weise zur Verbesserung der Sicherheit auf den Autobahnen bei, was vor dem Hintergrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens von erheblicher landesweiter Bedeutung ist.

Schließlich nimmt die Abteilung 8 die Aufgaben als Vor-Ort-Behörde für das Glücksspielwesen in Baden-Württemberg landesweit wahr. Hierzu gehören insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen für kleine Lotterien und das Gewinnsparen sowie die Aufsicht über die Spielbanken des Landes in Baden-Baden, Stuttgart und Konstanz. Daneben hat die Abteilung unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür zu unterbinden und insbesondere ordnungsrechtlich gegen die Veranstaltung unerlaubter Sportwetten vorzugehen.
Eine weitere Aufgabe ist die Aufsicht über die Veranstaltung von Glücksspielen durch die Staatliche Toto-Lotto-GmbH, die Klassenlotterie, die Glücksspirale und die Tätigkeit der gewerblichen Spielvermittler sowie für die Veranstaltung von Pferdewetten wahrgenommen, für die dann auch die erforderlichen Erlaubnisverfahren durchzuführen sind.

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Weitere Informationen

 

Postanschrift
Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge
Postfach 4047
76025 Karlsruhe

 Dienstgebäude
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe

 


Referate der Abteilung 8

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Letzte Änderung: 25.03.2009