Referat 54.3 - Industrie / Kommunen, Schwerpunkt Abwasser
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Referatsleiter:
Dr. Dieter Kaltenmeier, Gewerbedirektor
Telefon: 0761 208-2137
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Stellvertreter:
Dr. Magdalena Swarowsky, Obergewerberätin
Telefon: 0761 208-2127
E-Mail: abteilung5@rpf.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Das Referat 54.3 ist zuständig für Industriebetriebe, die eine besondere Abwasserrelevanz haben und die auf dem Werksgelände mindestens eine nach EU-Recht besonders umweltrelevante Anlage („IVU-Anlage“ oder Anlage nach Störfallverordnung) betreiben. Hierzu gehören insbesondere Betriebe der Textilveredlungsindustrie, der Papierindustrie, der Metallindustrie (insbesondere Galvaniken und Leiterplattenbetriebe), sowie die kommunale Kläranlage Breisgauer Bucht. Diese Zuständigkeit für sogenannte „Zaunbetriebe“ umfasst alle damit zusammenhängenden Aufgaben im Umweltschutz und Arbeitsschutz für alle Anlagen des Industriestandortes, also z. B. auch Kraftwerke oder betriebseigene Deponie.
Primäre Aufgaben des Referates im industriellen Bereich sind für die o. g. Anlagen
- Durchführung von erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren (Abwassereinleitungen, Grundwasser¬entnahmen)
- Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren
- Überwachung der sich hieraus ergebenden immissionsschutz-, wasser-, abfall- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen
- Beratung der Betriebe im Rahmen von Vorantragskonferenzen, welche Voraussetzungen und Unterlagen, z. B. zu Arbeitsschutz, TA Luft, TA Lärm, Abwasserverordnung usw. für eine zügige Genehmigung erforderlich sind
- Beratung und Überwachung von Betrieben mit hohem Gefährdungspotential in allen Fragen der Störfallvorsorge
Im kommunalen Bereich ist das Referat als höhere Wasserbehörde zuständig für die kommunale Abwasserbeseitigung, insbesondere:
- Erteilung wasserrechtlicher Einleitungserlaubnisse für kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten
- Fachaufsicht und Beratung der unteren Wasserbehörden, vor allem im Rahmen regelmäßiger Dienstbesprechungen
- Koordinationsaufgaben mit dem Ziel einer einheitlichen Umsetzung von Fachzielen auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung (einschließlich Regenwasserbewirtschaftung)
Um letzteres zu flankieren, ist das Referat auch zuständig für die finanzielle Förderung von Bau und Erneuerung kommunaler Abwasseranlagen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft. Ferner werden mit Mitteln aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe private und kommunale Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum bezuschusst.
Ein aktueller Aufgabenschwerpunkt ist die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Bei Defiziten in Wasserkörpern organisiert und begleitet das Referat physikalisch-chemische und biologische Untersuchungen, um Ursachen zu identifizieren und Möglichkeiten für eine Verbesserung des Zustandes aufzuzeigen und die Umsetzung von Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Behörden zu unterstützen.
Innerhalb der Industriereferate hat das Referat 54.3 die Zuständigkeit für grundsätzliche Fragen des Abwasserrechtes, incl. Abwasserabgabe, sowie für Fragen zu Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und nimmt in diesen Bereichen auch Aufgaben als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde wahr.

Weitere Informationen:
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