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Referat 54.1 - Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung

Referatsleiter

Referatsleiter:

Dr. Herbert Swarowsky, Gewerbedirektor 
Telefon: 0761 208-2094

Stellvertreter:

Astrid Hahn, Regierungsdirektorin
Telefon: 0761 208-2060

E-Mail: abteilung5@rpf.bwl.de


Unsere Aufgaben im Überblick:

Das Referat 54.1 - Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung/Anlagensicherheit - ist für Betriebe mit hoher Umweltrelevanz oder hohem Sicherheitsrisiko der Branchen Chemie, (Eisen-)Metallindustrie, Großfeuerungsanlagen, mineralverarbeitende Industrie, Druckereien sowie Flüssiggas-, Mineralöl- und Gefahrstofflageranlagen zuständig.

Im Rahmen der „Zaunlösung“ sind wir in den o.g. Branchen für sämtliche Anlagen eines Industrieunternehmens zuständig, wenn auf dessen Werksareal zumindest eine Tätigkeit nach der EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) durchgeführt wird. Des Weiteren sind alle Betriebe der o.g. Branchen, die den Pflichten der Störfall-Verordnung unterliegen beim Referat 54.1 angesiedelt.

Wir - ein Team von Ingenieuren, Chemikern, Verwaltungsfachleuten und Juristen - führen für diese Betriebe immissionsschutz-, wasser-, abfall- und arbeitsschutzrechtliche Zulassungsverfahren durch. Wir achten dabei nicht nur auf die Umsetzung der erforderlichen umwelt- und sicherheitstechnischen Anforderungen, sondern sehen uns auch als Dienstleister, die durch Beratung sowie zügige und effiziente Genehmigungsverfahren zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes beitragen.

Auch bei der Überwachung der Betriebe in den Bereichen Umweltschutz, Anlagensicherheit und Arbeitsschutz setzen wir in erster Linie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Einen Überwachungsschwerpunkt bilden die Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung, bei denen regelmäßig Inspektionen durchgeführt werden.

Besondere Überwachungsaufgaben nimmt das Referat im Bereich der Heimarbeit wahr. Hier werden im gesamten Regierungsbezirk die Entlohnung aller Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (Entgeltprüfung) sowie die Einhaltung der technischen und sozialen Arbeitsschutzbestimmungen an den Heimarbeitsplätzen überprüft.

Mit den unteren Immissionsschutzbehörden arbeiten wir eng zusammen, koordinieren und entscheiden in Streitfällen.

Wir erstellen bei Überschreitung der durch die EU vorgegebenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub Luftreinhaltpläne in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden.

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Letzte Änderung: 21.02.2012