Referat 54.1 - Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung
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Referatsleiter:
N.N.
Telefon: 0761 208-0
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Stellvertreter:
Astrid Hahn, Regierungsdirektorin
Telefon: 0761 208-2060
E-Mail: abteilung5@rpf.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Das neue Referat 54.1 ist aus dem ehemaligen Referat „Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht“ hervorgegangen.
Im Rahmen der „Zaunlösung“ ist es für alle Anlagen eines Industrieunternehmens zuständig, wenn auf dessen Werksareal zumindest eine besonders umweltrelevante Anlage (IVU-Anlage nach der Richtlinie 96/61/EG) betrieben wird. Seine Zuständigkeit umfasst dabei die Zulassung industrieller Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der chemischen Industrie, der (Eisen-)Metallindustrie sowie von Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen. Des Weiteren sind alle Betriebsbereiche, die den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegen, beim Referat 54.1 angesiedelt.
Bei der Durchführung der für diese Anlagen erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren sieht sich das Referat auch als Dienstleister, der durch Beratung sowie zügige und effiziente Genehmigungsverfahren zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts beiträgt.
Auch bei den Überwachungsaufgaben setzt das Referat auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Im Rahmen der „Zaunlösung“ überwacht es in den Betrieben die Einhaltung der Anforderungen des Umwelt- und Arbeitschutzrechtes, wobei ein Schwerpunkt weiterhin bei der Anlagensicherheit liegen wird.
Besondere Überwachungsaufgaben nimmt das Referat im Bereich der Heimarbeit wahr. Hier werden im gesamten Regierungsbezirk die Entlohnung aller Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (Entgeltprüfung) sowie die Einhaltung der technischen und sozialen Arbeitsschutzbestimmungen an den Heimarbeitsplätzen überprüft.
Zuständig ist das Referat auch für grundsätzliche Fragen des Chemikalienrechts und der dazu ergangenen Rechtsverordnungen, wie etwa der Chemikalienverbotsverordnung, sofern die Vorschriften nicht den Umgang mit Gefahrstoffen direkt am Arbeitsplatz betreffen.
Im Bereich des Immissionsschutzrechtes und des Chemikalienrechts - im oben beschriebenen Umfang - ist das Referat auch Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Der politische Aufgabenschwerpunkt des Referates wird in den nächsten Jahren bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen liegen. Auf deren Grundlage müssen insbesondere die Emissionen aus dem Verkehrsbereich deutlich reduziert werden, wenn die durch das EU-Recht vorgegebenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM-10) auch im Bereich von Straßen, die ein sehr hohes Verkehrsaufkommen bewältigen, eingehalten werden sollen.

Weitere Informationen:
Störfall-Informationen:
Industrieprojekte im Grenzgebiet des Oberrheins und die dazu geführte gesellschaftliche Debatte (Bericht der RES)
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Weitere Informationen
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